Studium im Ausland
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen des Studiums einige Zeit im Ausland zu verbringen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Kategorien
Austauschprogramme
Austauschprogramme haben den Vorteil, dass in der Regel keine Studiengebühren anfallen, die Anerkennung der Studienleistungen gewährleistet ist und viele organisatorische Details bereits geregelt sind.
Die Teilnahme an einem Austauschprogramm mit Hochschulen in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei, Nordmazedonien und Serbien wird durch ERASMUS+ gefördert. Das ERASMUS-Stipendium deckt zumindest teilweise die mit einem Auslandsstudium verbundenen zusätzlichen Kosten.
Im Rahmen des ERASMUS+-Programms können Sie bis zu zwölf Monate pro Studienzyklus (BA, MA und PhD) an einer europäischen Gasthochschule studieren. Ein Studiensemester an einer Partnerhochschule außerhalb des Erasmus-Raumes kann auf Antrag bis zu 6 Monate über PROMOS gefördert werden.
Wählen Sie entsprechend Ihres Studiengangs eine Partnerhochschule aus. Über die Auflistung aller Partnerhochschulen sind die Homepages der Partnerhochschulen verlinkt. Hier können Sie sich im Vorfeld bereits über passende Kurse informieren. Richten Sie sich nach Stichworten wie zum Beispiel: International Students, ERASMUS, Exchange Students, Incoming.
Durch die bilateralen Vereinbarungen mit den Partnerhochschulen wird Ihnen Hilfe bei der Vorbereitung Ihres Aufenthaltes, bei der Wohnungssuche, Betreuung während Ihres Aufenthaltes an der Gasteinrichtung sowie die Befreiung von den Studiengebühren garantiert.
Weitere Informationen:
Finanzielle Förderung ihres Auslandsaufenthalts
Anerkennung der Studienleistung
Bewerbungsfrist: bis zum 28. Februar eines jeden Jahres
Ablauf der Bewerbung
- Laden Sie sich das Antragsformular und das Learning Agreement aus dem Downloadbereich herunter, füllen Sie es online aus, fügen Sie Ihre Unterschrift hinzu und es Sie es mit weiteren Unterlagen per Email an das International Office (international.office@hs-nb.de).
- Erstellen Sie einen tabellarischen Lebenslauf auf Englisch.
- Legen Sie in einem halb- bis einseitigen Motivationsschreiben (auf Englisch) Ihre Beweggründe für das Studium an Ihrer Gasthochschule dar.
- Reichen Sie das Antragsformular zusammen mit den o.g. Unterlagen und Ihrer Leistungsübersicht aus SB-Online im International Office ein.
- Zu festgelegten Fristen wird die/der outgoing KoordinatorIn aus dem International Office Sie als Austausch-StudentIn an der Partnerhochschule nominieren. Danach erhalten Sie zeitnah weitere Informationen zur Anmeldung direkt von der Partnerhochschule.
- Erstellen Sie einen detaillierten Studienplan, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Sie eigentlich in Neubrandenburg absolvieren müssten, durch Lehrveranstaltungen im Ausland ersetzt werden sollen (Formular: Learning Agreement).
- Bitte legen Sie das Learning Agreement der/-m Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs zur Prüfung vor und lassen Sie es von ihr/-m und der/-m Koordinator/-in der Gasthochschule unterzeichnen. Dies ist die Bestätigung, dass die gewählten Kurse/Module angeboten und nach ihrer Rückkehr als Studienleistung anerkannt werden. Senden Sie eine Kopie an das International Office.
- Falls Sie Ihren Studienplan im Ausland ändern müssen oder erst dort an die notwendigen Informationen zu den Lehrveranstaltungen gelangen, nutzen Sie das Teil II im Learning Agreement: Changes to Learning Agreement, um sich den Leistungstransfer zu sichern.
Denken Sie an ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Informieren Sie sich auch beim DAAD über die Möglichkeiten einer Gruppenversicherung.
Im Ausland
- Lassen Sie sich von der/-m Koordinator/-in ein Transcript of Record mit folgenden Informationen ausstellen: besuchte Kurse und absolvierte Prüfungsleistungen; die erreichten ECTS-Punkte; die (nationalen) Prüfungsnoten; die ECTS-Noten.
- Lassen Sie sich die Dauer Ihres Aufenthalts bestätigen (gesonderter Letter of Confirmation oder im Transcript of Records)
Nach der Rückkehr
- Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen aus dem Learning Agreement durch Einreichung des Antrags auf Anrechnung, des Learning Agreements (einschließlich Änderungen) und des Transcript of Records im International Office.
- Berücksichtigung des Transcript of Records als Nachweis, dass der/die Student/-in die vorher im Learning Agreement vereinbarten Leistungen auch erfolgreich erbracht hat. Im International Office werden die im Ausland erbrachten Noten in unser Notensystem umgerechnet, der Antrag geprüft und bestätigt und mit allen Unterlagen im Prüfungsamt zum Noteneintrag eingereicht.
- Abgabe der Aufenthaltsbestätigung (Letter of Confirmation) innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr im International Office.
- Für Erasmus-StipendiatInnen: abschließender OLS-Sprachkurs und Einreichung des online-Surveys (automatische Anforderung per Email).
Free Mover
Finden Sie unter unseren Partnerhochschulen keine, die ihren Wünschen und Zielen entspricht, können Sie sich an der Hochschule Ihrer Wahl auch direkt bewerben oder die Unterstützung externer Organisationen in Anspruch nehmen.
Die Bewerbungsverfahren und Aufnahmevoraussetzungen variieren mit dem Land und der Hochschule. Das deutsche Abitur wird normalerweise als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt, bei der Bewerber/-innenauswahl spielen aber auch Faktoren wie schulische und akademische Leistungen, Gutachten von Professor/-innen und der Lebenslauf eine Rolle. Ein akademischer Ansprechpartner, der Ihr Vorhaben unterstützt, kann ein wichtiger Erfolgsfaktor für Ihre Bewerbung sein.
Um die Anerkennung Ihrer Studienleistungen zu gewährleisten, sollten Sie wie im Rahmen der Austauschprogramme ein Learning Agreement und ein Transcript of Records erstellen. Zu dem genauen Verfahren lesen Sie sich bitte den entsprechenden Abschnitt unter Austauschprogramme durch.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Free Mover für die Studiengebühren aufkommen müssen, die unter Umständen sehr hoch sein können. Mit der Bewerbung an einer Hochschule sollten Sie sich folglich auch um ein Stipendium bewerben.
Genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie beim International Office.
Studien- und Forschungsarbeiten
Das Verfassen einer Studien- oder Forschungsarbeit an einer ausländischen Hochschule entweder im Rahmen eines Austauschprogramms oder als Free Mover ist eine weitere Möglichkeit, einige Zeit im Ausland zu verbringen.
Wichtig bei dieser Art des Auslandsaufenthaltes ist die gezielte Auswahl der ausländischen Hochschule und des dortigen Fachbetreuers nach fachlichen Kriterien. Vielleicht kann Ihr/-e Dozent/-in wertvolle Hinweise hinsichtlich einer infrage kommenden Hochschule liefern.
Da Ihr/-e Dozent/-in an der Hochschule Neubrandenburg am Ende über die Benotung der Arbeit entscheidet, ist eine enge Absprache zentral. Erstellen Sie ein Learning Agreement, in dem das Thema der Arbeit und der ungefähre Umfang festgelegt sind und klären Sie, in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen Sie über den Fortgang Ihrer Arbeit berichten werden.