Anerkennung der Studienleistung

Wenn Sie durch ein Studium im Ausland keine Zeit verlieren möchten, ist die Anerkennung der Studienleistung ein zentrales Thema. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit dieser Frage auseinanderzusetzen und mit Ihren Professor/-innen in Kontakt zu treten.

Es ist eines der Ziele des Bologna-Prozesses, die internationale Mobilität der Studierenden zu erhöhen. Laut der Lissabon Convention darf die Anerkennung von Studienleistungen nur im Falle „substantieller Unterschiede“ verweigert werden. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen die Lernergebnisse und die Programmqualität. Die Verweigerung der Anerkennung muss begründet werden (vgl. Art. III.3 (5)) und dem/-r Studierenden steht das Widerspruchsverfahren offen.

Häufig ist dieser Anspruch aufgrund der mangelnden Transparenz wesentlich schwerer durchzusetzen. Allerdings sollten Sie sich von dieser Problematik nicht abschrecken lassen. Die Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg setzt die Vorgaben der Konvention um und es wurde ein verbindlicher Prozess für das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen entwickelt. Eine vereinfachte Darstellung des Prozesses finden Sie in dem Leitfaden für Studierende und in dem Leitfaden für Auslandsbeauftragte 

Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, finden Sie in der VELA-Datenbank (VErgleich der Leistungsanerkennung im Auslandsstudium) (Link) eine Auflistung von Modulen an Partnerhochschulen, die bereits an der Hochschule Neubrandenburg anerkannt wurden.

Die Inhaltliche Spezifizierung der Module, die Sie an der Partnerhochschule absolvieren, findet durch die Lernvereinbarung bzw. das Learning Agreement Datei statt. Wichtig ist, dass Sie das Learning Agreement im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthalts dem/-r Auslandsbeauftragten vorlegen und es von ihr/-m, einer/-m Vertreter/-in des International Office und der/-m Koordinator/-in der Gasthochschule unterzeichnen lassen. Dies ist die rechtsverbindliche Bestätigung, dass die gewählten Kurse/Module angeboten und nach ihrer Rückkehr als Studienleistung anerkannt werden. Werden gewählte Kurse/Module nicht anerkannt, so ist dies in der Anlage des Learning Agreements schriftlich zu begründen. Bei Nicht-Anerkennung steht Ihnen das Widerspruchsverfahren offen. Bei kurzfristigen Änderungen des Lehrangebots an Ihrer Gasthochschule ist innerhalb von vier Wochen nach Ankunft eine Änderung des Agreements möglich.

Die Lernabschrift bzw. das Transcript of Records bestätigt, was Sie auf der Basis der Lernvereinbarung erreicht haben. Lassen Sie sich von dem/-r Koordinator/-in der Gasthochschule die Lernabschrift mit folgenden Informationen ausstellen: besuchte Kurse und absolvierte Prüfungsleistungen; die erreichten ECTS-Punkte; die (nationalen) Prüfungsnoten; die ECTS-Noten. Die an der Gasthochschule besuchten Lehrangebote werden auf Anrechnungsantrag nach einem festgelegten Verfahren umgerechnet und in das Diploma Supplement aufgenommen.

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