ERASMUS+ das EU-Bildungsprogramm

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, förderte seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund zweieinhalb Millionen Studierende und fast 250.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

Erasmus+ soll in der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützen, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beitragen.

Im Fokus stehen die übergreifenden Themen Digitalisierung, Inklusion sowie "Green Erasmus" und Civic Engagement. Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich mit Erasmus without Papers (EWP) einerseits auf die Programmverwaltung, andererseits durch neue Fördermöglichkeiten wie "Blended Mobility" und "Blended Intensive Programmes" aus.

Folgende europäische Länder nehmen am Programm ERASMUS+ teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Nordmazedonien, Serbien sowie Partnerländer.

Fact Sheet zu Erasmus+ 2021-2027 (PDF)

In der neuen Programmlaufzeit von Erasmus+ gibt es einige Neuerungen und weitere Fördermöglichkeiten, z.B. für: 

Internationale Dimension | Die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur soll durch das Programm gestärkt werden. Hochschulen können bis zu 20 Prozent des bewilligten Projektbudgets für die weltweite Mobilität von Studierenden, Praktikanten, Doktorandinnen und Doktoranden, Dozentinnen und Dozenten und Hochschulmitarbeiterinnen und Hochschulmitarbeitern in Richtung der Partnerländer verwenden, ohne vorab einen qualitativen Antrag einreichen zu müssen. 

Blended Intensive Programmes | BIPs können genutzt werden, um gemeinsam mit Partnerhochschulen in Programmländern kurze, intensive Mobilitätscurricula zu konzeptionieren, welche eine physische Kurzzeit-Mobilität von 5 bis 30 Tagen mit einer virtuellen Komponente vereint, die Gesamtdauer der einzelnen BIPs ist nicht begrenzt. Mit einem BIP sind z.B. Sommer- und Winterschulen förderbar. Nähere Informationen hier  

Gemischte Mobilitäten: Neben der Teilnahme an einem BIP können Studierende, die beispielsweise aufgrund ihres Studienfachs oder aufgrund geringerer Chancen für die Teilnahme nicht an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilnehmen können, eine kurze physische Mobilitätsaktivität durchführen, indem sie diese mit einer obligatorischen virtuellen Komponente kombinieren. 

Grüne Reisen | Mit dem Thema „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren. Ein Top-up sowie die Berücksichtigung von bis zu 4 Reisetagen für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel sollen dies in der klassischen Studierendenmobilität unterstützen. Reisekostenpauschalen für alle Mobilitäten sind bei grünem Reisen erhöht. 

Inklusion und Vielfalt | Das Programm zielt darauf ab, Chancengleichheit, Inklusion, Vielfalt und Fairness in allen Bereichen zu fördern. Zukünftig sollen mehr Menschen mit Behinderung und diejenigen, die zur Gruppe der „fewer opportunities“ zählen, gezielt angesprochen werden. In diesem Jahr erhalten Teilnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 20, Eltern mit Kind im Ausland, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende monatlich pauschal 250,- Euro zusätzlich. Bei einem Bedarf darüber hinaus besteht für Personen mit einem GdB ab 20 die Möglichkeit der Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland.

Erasmus+ für Incoming Students

Erasmus+ Was ist neu?

  • Erweiterung der internationalen Dimension durch Integration aller internationalen Hochschulprogramme (Alfa, Erasmus Mundus, Tempus, PV etc.)

erweitertes Mobilitätsangebot

  • Mehrfachförderung in der Bachelor-, Master- und PhD-Phase möglich, d.h. maximale Förderung von 12 Monaten gesamt je Zyklus,
  • innerhalb und außerhalb Europas mit Hochschulen in Programm- und Partnerländern, 
  • Graduiertenmobilität, d.h. gefördertes Praktikum nach dem Bachelorabschluss möglich,
  • Ex Lehramtsassistenzen.

Unterstützung von Internationalisierungsstrategien

  • Strategische Partnerschaften
  • Internationale Hochschulpartnerschaften
  • Wissensallianzen
  • Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ (2021-2027) werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

Auslandsstudium für Studierende (SMS)
Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
Auslandspraktikum für Bachelorabsolventen (SMP)
Mobilität von Lehrenden
Mobilität von Personal
Intensivprogramme 

Ausländische Studierende von Partnerhochschulen, die im Rahmen eines ERASMUS-Vertrages für ein oder zwei Semester an der Hochschule Neubrandenburg studieren wollen, bewerben sich über den ERASMUS-Koordinator im International Office ihrer Heimathochschule.

Die Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) wurde von der EU-Kommission vergeben, sie weist nch, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+-Programm erfüllt und sich nach den von der Europäischen Kommission vorgegebenen Qualitätsstandards richtet.

ECHE (Erasmus Charter for Higher Education)
EPS (Erklärung zur Hochschulpolitik)  

Förderbedingungen

An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende können ERASMUS+-Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt, am ERASMUS+-Programm teilnehmen.

Die Erasmus+ Studierenden Charta informiert über die Rechte und Pflichten der Erasmus+ Studierenden sowie darüber, was in den jeweiligen Phasen des Programms von der Heimathochschule und der Gasthochschule bzw. dem aufnehmenden Unternehmen erwartet werden darf. 

Erasmus+ Studierenden Charta (deutsch)
Erasmus+ Studierenden Charta (english)

 

Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Auslandsmobilität mit Behinderung und Auslandsmobilität mit Kind (Special Needs)

Studierende mit Behinderung können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS+-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen). 

Studierende, die ihr/e Kind/er mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel erhalten. Dies gilt ebenfalls für Studierende, die zu Praktikumszwecken ins Ausland gehen. 

 

 

Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS+-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie im International Office der Hochschule Neubrandenburg oder beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“