Dozentenmobilität

Auch für deutsche Wissenschaftler gibt es die Möglichkeit der Förderung von Auslandsaufenthalten. Die Stipendiendatenbank des DAAD gibt einen Überblick über die verschiedenen fach- und regionalspezifischen Programme zur Förderung der Mobilität. Die wichtigsten fachübergreifenden Angebote sind folgende:

  • ERASMUS+-Dozentenmobilität (STA)
  • Kurzzeitdozenturen (4 Wochen bis 6 Monate)
  • Langzeitdozenturen (länger als 6 Monate und bis zu 5 Jahren)
  • Kongress- und Vortragsreisen
  • Stellenausschreibungen

ERASMUS+-Dozentenmobilität (STA)

Im Rahmen der ERASMUS-Dozentenmobilität (STA) wird es Lehrenden an den europäischen Hochschulen ermöglicht, an einer europäischen Partnerhochschule zu unterrichten. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Ebenfalls möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden:

  • Dozentinnen und Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte 
  • Emeritierte Professorinnen und Professoren und Lehrende im Ruhestand
  • wissenschaftliche Mitarbeiter (bzw. Auszubildende bei STT)
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Ein Lehraufenthalt muss in das Studienprogramm der Partnerinstitution integriert werden. Ein Austausch ist nur mit Partnerinstitutionen möglich, die ebenfalls eine Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) haben und mit denen im Vorfeld ein bilaterales Abkommen (Inter-Institutional Agreement) zur Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen abgeschlossen wurde.

Weitere Bedingung für eine Förderung im ERASMUS+-Programm „Dozentenmobilität“ ist ein im Vorfeld abgeschlossenes und von der Gasthochschule bestätigtes Lehrprogramm (Teaching Assignment) mit einer Lehrverpflichtung von mindestens 8 Stunden Gastvorlesungen und einer Laufzeit von 2 Tagen bis 2 Monaten.

Die Abgabe einer von der Gasthochschule unterzeichneten Aufenthaltsbestätigung im International Office und des Abschlussberichts (Online-Report) sowie eine Reisekostenabrechnung schließen nach der Rückkehr an die Hochschule Neubrandenburg den Vorgang ab.    

Weitere Informationen erhalten Sie im  International Office. Die Formulare sowie eine Checklist zum Ablauf finden Sie hier.

Neu im Programm ERASMUS+ ist Dozentenmobilität international. Für Outgoing und Incoming sind Mobilitäten zu Partnerhochschulen außerhalb der EU von 5 Tagen bis zu 2 Monaten Dauer (ohne Reisetage) möglich. Voraussetzung ist eine Erasmus-Vereinbarung (ein Inter-institutional Agreement) und die Förderzusage im Erasmus+ Programm KA171. 

Kurzzeitdozenturen (4 Wochen bis 6 Monate)
Mehr Informationen finden Sie hier: 

Langzeitdozenturen (länger als 6 Monate und bis zu 5 Jahren)
Mehr Informationen finden Sie hier: 

Kongress- und Vortragsreisen
Mehr Informationen finden Sie hier:  

Stellenausschreibungen
Mehr Informationen finden Sie hier:

Personalmobilität (STT)

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind im Rahmen des ERASMUS+-Programms Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von deutschem Hochschulpersonal aus den verschiedensten Bereichen

  • an europäischen Hochschulen und
  • an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen 

in folgenden Aktivitätsformaten möglich: 

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen. 

Im Rahmen einer STT Mobilität kann beispielsweise Hochschulpersonal aus diesen Bereichen gefördert werden:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Personal
  • Öffentlichkeitsarbeit

Ziele des Programms sind unter anderem die Förderung des fachlichen Austausches, des Ausbaus von Netzwerken und der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen. Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= 5 Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderfähig.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten („Stückkosten“) gestaffelt nach der Entfernung
  • Erstattung von Aufenthaltskosten („Stückkosten“) pro Tag, gestaffelt pro Tag nach Ländern

Nähere Informationen bekommen Sie im International Office und auf der Website des ERASMUS-Programms 

Antragsformulare und eine Checklist finden Sie hier.