Zentrale Gremien an der Hochschule Neubrandenburg
Das Rektorat leitet die Hochschule und ist für alle Angelegenheiten der Hochschule zuständig, für die das LHG M-V oder die Grundordnung vom 02.12 2015 nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit bestimmt. Das Rektorat nimmt seine Aufgaben als Kollegialorgan wahr. Es legt dem Senat jährlich sowie auf dessen Verlangen Rechenschaft über die Erfüllung seiner Aufgaben ab.
Der Erweiterte Senat wählt die Mitglieder des Rektorates und berät über die grundlegenden Angelegenheiten der Hochschule.
Die insgesamt 24 stimmberechtigten Mitglieder werden durch Wahl bestimmt. Sie setzen sich dabei aus den gemäß § 10 Abs. 6 der GrO der Hochschule Neubrandenburg vom 02.12.2015 gewählten Mitgliedern des Senats sowie aus denjenigen Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertretern, die zur Ergänzung des Gremiums benötigt werden – entsprechend ihres Stimmanteils bei der Wahl zum Senat – zusammen. Jede Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr.
Die weiteren Aufgaben sind in der Grundordnung (GrO) der Hochschule Neubrandenburg vom 02.12.2015 geregelt.
Stimmberechtigte Mitglieder 01.03.2024 – 28.02.2025/Gruppe der Studierenden 01.03.2024 - 28.02.2025
Gruppe der Professorinnen und Professoren
- Prof.in Vogel, Claudia (Vorsitzende)
- Prof.in Dreas, Susanne (Stellvertretende Vorsitzende)
- Prof. Langosch, Rainer
- Prof.in Bachmann, Lisa
- Prof.in Kampmeier, Anke S.
- Prof. Oppermann, Roman
- Prof. Wehrenpfennig, Andreas
- Prof. Fuchs, Clemens
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Gütschow, Paul
- Dörnbrack, Andrea
- Nissen, Jan
- Fischer, Ann-Kathrin
Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Gauger, Christian
- Petitjean, Judith
- Block, Beate
- Maaß, Björn
Gruppe der Studierenden
- Leppin, Max
- Winkler, Laurin
- Rohde, Anna
- Fenske, Josefin
- unbesetzt
- unbesetzt
- unbesetzt
Dem Erweiterten Senat gehören die Mitglieder des Rektorats als beratende Mitglieder mit vollem Antrags- und Rederecht an.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die oder der Behindertenbeauftragte haben das Antrags- und Rederecht in allen ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zuzuordnenden Angelegenheiten.
Mailverteiler: erweiterter-senaths-nbde
Der Senat beschließt über die Satzungen der Hochschule, insbesondere über die Prüfungs- und Studienordnungen sowie die sonstigen Satzungen und Ordnungen der Hochschule, soweit sie nicht von den Fachbereichen zu erlassen sind. Zu den Ordnungen der Fachbereiche nimmt der Senat Stellung. Vor der Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Fachbereichen, organisatorischen Untergliederungen oder Studiengängen ist er zu hören. Bevor der Senat eine Prüfungsordnung beschließt, ist die Studierendenschaft zu hören.
Die insgesamt 15 stimmberechtigten Mitglieder des Senats werden durch Wahl bestimmt. Jede Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr.
Die weiteren Aufgaben sind in der Grundordnung (GrO) der Hochschule Neubrandenburg vom 02.12.2015 geregelt.
Stimmberechtigte Mitglieder 01.03.2024 – 28.02.2025/Gruppe der Studierenden 01.03.2024 - 28.02.2025
Gruppe der Professorinnen und Professoren
- Prof.in Vogel, Claudia (Vorsitzende)
- Prof.in Dreas, Susanne (Stellvertretende Vorsitzende)
- Prof. Langosch, Rainer
- Prof.in Bachmann, Lisa
- Prof.in Kampmeier, Anke S.
- Prof. Wehrenpfennig, Andreas
- Prof. Fuchs, Clemens
- Prof. Oppermann, Roman
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Gütschow, Paul
- Dörnbrack, Andrea
Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Gauger, Christian
- Petitjean, Judith
Gruppe der Studierenden
- Leppin, Max
- Winkler, Laurin
- Rohde, Anna
Dem Senat gehören die Mitglieder des Rektorats, je ein Mitglied der Fachbereichsleitungen sowie die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Studierendenparlaments als beratende Mitglieder mit vollem Antrags- und Rederecht an. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die oder der Behindertenbeauftragte haben das Antrags- und Rederecht in allen ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zuzuordnenden Angelegenheiten.
Mailverteiler: senaths-nbde
Die Fachbereichsleitungen sind für alle Angelegenheiten der Fachbereiche zuständig, soweit das Landeshochschulgesetz nichts anderes bestimmt; sie sind den Fachbereichsräten gegenüber rechenschaftspflichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Studiengänge der Fachbereiche.
Am 25. Mai 1992 beschloss die Stadtvertretung Neubrandenburg die Gründung eines Hochschulausschusses. Als Gremium der Stadtvertretung ist er ein Forum, welches das Gespräch zwischen der Hochschule und der Stadt Neubrandenburg fördert und Anliegen von beiderseitigem Interesse behandelt.
Wichtige Projekte der Hochschule im kulturellen Bereich und drängende Vorhaben, z. B. die Bauentwicklungsplanungen der Hochschule werden vom Ausschuss begleitet und beschleunigt.
Der Hochschulausschuss setzt sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, den Vorsitzenden der im Stadtparlament vertretenen Fraktionen und aus Mitgliedern der Hochschule zusammen.
Ansprechpartner
- Stadt Neubrandenburg
Oberbürgermeister - Hochschule Neubrandenburg
Kanzler
Frau Lenzner von der SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH mit Sitz in Schwerin ist als externe Datenschutzbeauftragte für die Hochschule Neubrandenburg tätig.
Die Beschäftigten der Hochschule Neubrandenburg können sich in allen Angelegenheiten des Schutzes ihrer Daten direkt an die Datenschutzbeauftragte wenden.
Die Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Hochschule bei der Ausführung des Landesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu überwachen und Hinweise zur Umsetzung zu geben.
Sie kann Auskünfte verlangen und Einsicht in Akten und Dateien nehmen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.
Dominique Lenzner
SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH
Eckdrift 93 • 19061 Schwerin
Tel.: 0385 20092-1218
E-Mail: datenschutzhs-nbde
Internet: www.sis-schwerin.de
Der Senat wählt die/den Enthinderungsbeauftragte/n der Hochschule Neubrandenburg. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Die Enthinderungsbeauftragte vertritt die Interessen behinderter Hochschulmitglieder im Rahmen der Hochschule, soweit sie nicht durch die Schwerbehindertenvertretung wahrgenommen werden.
Sie wirkt insbesondere bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen für Mitglieder und Angehörige der Hochschule mit, um Nachteile für behinderte Menschen zu beseitigen. Sie kann hierzu beratend an den Gremien der Hochschule teilnehmen (§ 89 LHG M-V, § 17 Grundordnung HS NB). Wichtige Themen sind dabei die Barrierefreiheit der Hochschule und die Lehr- und Prüfungsbedingungen behinderter Studierender.
Die Enthinderungsbeauftragte kann auch beim Kontakt zu Rehabilitationsträgern beraten, soweit Leistungen zur Teilhabe für das Studium erforderlich sind.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule und ihre Stellvertreterin werden auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes M-V gewählt und durch die Hochschulleitung bestätigt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Gleichstellungsbeauftragte berät das Rektorat in Bezug auf das Ziel „familiengerechte Hochschule“. Sie nimmt in beratender Funktion an den Sitzungen des Rektorats, des Erweiterten Rektorats, der Rektoratsausschüsse, des Akademischen Senats sowie der Hochschulversammlung teil.
Gleichstellungsbüro