Gasthörerschaft an der Hochschule Neubrandenburg

„Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“ (Benjamin Franklin)

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Jedes Semester können Sie sich, als Gasthörerin bzw. Gasthörer der Hochschule Neubrandenburg einschreiben und damit an Vorlesungen und Seminaren des regulären Lehrangebots teilnehmen. 

Wie werde ich Gasthörer?

Sie suchen sich aus dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis die gewünschten Veranstaltungen heraus und stellen einen Antrag auf Gasthörerschaft.

Dieser Antrag ist persönlich oder auf dem Postweg im Immatrikulations- und Prüfungsamt bis spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn abzugeben.

Dann wird geprüft, ob Sie die Lehrveranstaltungen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten besuchen können. In der Regel empfiehlt sich der Einstieg als Gasthörerin bzw. Gasthörer immer zum Wintersemester (ab September eines jeden Jahres), da dann der neue Vorlesungsturnus beginnt.

Geltende Regelungen

  • Gasthörerinnen und Gasthörer können eine oder mehrere Lehrveranstaltungen besuchen; die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester.
  • Gasthörerinnen und Gasthörer haben keinen Studierendenstatus. Für die Gasthörerschaft ist daher eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nicht erforderlich.
  • Gasthörerinnen und Gasthörer können nur zugelassen werden, wenn in den gewünschten Lehrveranstaltungen Studienplätze zur Verfügung stehen. Über die Zulassung entscheidet auf Antrag das Immatrikulations- und Prüfungsamt in Rücksprache mit den jeweiligen Lehrenden.

Antrag auf Gasthörerschaft

Antragsformular

Ansprechpartnerin

Kathrin Erdmann
Dez. I - Studium und Prüfungen: Mitarbeiterin Sekretariat, Gasthörerschaft, Zugangsprüfungen, Studierendenkarten
Raum 259 - Haus 1
0395 5693-1112
0395 5693-71112

Prüfungen

  • Anmeldungen zu Prüfungen sind direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung für Gasthörerschaften im Dezernat I zu stellen.
     
  • Die Entscheidung darüber, ob Gasthörer*innen am Ende der besuchten Lehrveranstaltungen an der Prüfung teilnehmen werden, obliegt dem Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Zu einer das Studium beendenden Abschlussarbeit können Gasthörerinnen/Gasthörer nicht zugelassen werden.

Fristen der Antragsstellung

Für ein Sommersemester jeweils bis 15. März und für ein Wintersemester bis 15. September

Gebühren

Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig und muss für jedes Semester neu beantragt werden. Die Gebühr beträgt 50,00 € pro Semester. Für die Gasthörerschaft in berufsbegleitenden Studiengängen gelten andere Gebührensätze. Diese sind bei bei den Koordinatorinnen der Studiengänge zu erfragen. 

Hinweise:

  • Die Gebühr wird nicht erhoben von Asylsuchenden, die über eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und einen entsprechenden Nachweis mit dem Antrag auf Zulassung vorlegen.
  • Die Gebühr für Gasthörer in den berufsbegleitenden Studiengängen weicht von dieser Regelung ab und orientiert sich an den aktuellen Gebührensatzungen der Studiengänge.