Austauschprogramme
Im Rahmen verschiedener Austauschprogramme besteht für internationale Studierende die Möglichkeit, ein oder mehrere Gastsemester an unserer Hochschule zu absolvieren.
Das ERASMUS-Programm fördert den Austausch von Studierenden zwischen europäischen Partnerhochschulen. Gaststudierende von Partnerhochschulen außerhalb des ERASMUS-Raumes haben die Möglichkeit, auf der Grundlage bestehender Kooperationsverträge ein bis zwei Gastsemester an der Hochschule Neubrandenburg zu studieren.
Die Heimathochschule nennt dem International Office der Hochschule Neubrandenburg (email: international.office@hs-nb.de) die Bewerber für einen ERASMUS-Austausch. Das International Office wird dann weitere Informationen über den Bewerbungsablauf an die Bewerber senden. Incoming Students melden sich über das Bewerberportal der Hochschule Neubrandenburg an und werden aufgefordert, folgende Unterlagen einzureichen:
- Learning Agreement
- Bestätigung über die nötigen Sprachkenntnisse (B1-Niveau)
- Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card)
- 1 Passfoto
Sie erhalten im Anschluss per E-Mail die Informationen über das Lehrangebot des gewünschten Fachbereichs für das kommende Semester, auf deren Grundlage Sie in Absprache mit den ECTS-Koordinatoren der Fachbereiche ihrer Heimathochschule und der Hochschule Neubrandenburg Ihren Studienplan (Learning Agreement) aufstellen können.
Bewerbungsfrist
Für das Wintersemester
(September bis Februar) Ende Mai
Für das Sommersemester
(März bis Juli) Ende November
Ausländische Studierende von Partnerhochschulen, die im Rahmen eines ERASMUS-Vertrages für ein oder zwei Semester an der Hochschule Neubrandenburg studieren wollen, bewerben sich über die ERASMUS-Koordination im International Office ihrer Heimathochschule.
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für einen ERASMUS-Austausch ist ein gültiger ERASMUS-Vertrag zwischen beiden Partnerhochschulen sowie Deutsch-Kenntnisse der Bewerber auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Ausländische Studierende von Partnerhochschulen außerhalb des ERASMUS-Raumes, die für ein oder zwei Gastsemester an der Hochschule Neubrandenburg studieren wollen, bewerben sich über das International Office ihrer Heimathochschule. Klären Sie dort auch eine mögliche finanzielle Förderung.
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung für einen Austauschsemester ist ein gültiger Kooperationsvertrag zwischen beiden Partnerhochschulen sowie Deutsch-Kenntnisse der Bewerber auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) für Deutsch-sprachige Studiengänge.
Ablauf der Bewerbung
Die Heimathochschule nennt dem International Office der Hochschule Neubrandenburg die Bewerber für ein Gastsemester. Das International Office wird dann weitere Informationen über den Bewerbungsablauf an die Bewerber senden mit der Bitte folgende Unterlagen einzureichen:
- Learning Agreement
- Bestätigung über die nötigen Sprachkenntnisse
- Transcript of Records (Übersicht über die bisher an der Heimathochschule absolvierten Fächer und die erreichten Noten)
- 1 Passfoto
Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail die Informationen über das Lehrangebot des gewünschten Studiengangs für das kommende Semester, auf deren Grundlage Sie in Absprache mit dem Fachbetreuer Ihrer Heimathochschule und der Hochschule Neubrandenburg Ihren Studienplan aufstellen können.
Bewerbungsfrist
für das Wintersemester
(September bis Februar) Ende Mai
für das Sommersemester
(März bis Juli) Ende November