Ethikkommission

Die Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg beurteilt ethische Fragen des Wissenschaftsbetriebs, insbesondere Vorhaben der Forschung an und mit Menschen. Antragsfähig sind Vorhaben der Grundlagen-, anwendungsorientierten, epidemiologischen Forschung mit personenbezogen Daten und Forschung mit therapeutischer Zielsetzung sowie alle medizinwissenschaftlichen Vorhaben, welche weder die klinische Prüfung eines Arzneimittels noch Medizinproduktes beinhalten.  

Für Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können, ist die Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg nicht zuständig. Tierversuchsvorhaben müssen in Mecklenburg-Vorpommern von dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF MV) in Rostock genehmigt werden (E-Mail-Adresse: tierversuchswesenlallf.mvnetde). Weitere Informationen finden Sie bei den FAQ.

Die Seite bietet Ihnen alle relevanten Informationen zur Antragstellung und informiert Sie über die Mitglieder der Ethikkommission der Hochschule Neubrandenburg.

Kontakt: ethikkommissionhs-nbde

Die Geschäftsordnung der Ethikkommission finden Sie hier.