Informationen für Erstsemester und Studierende
ERSTSEMESTERBEFRAGUNG
Die ersten Tage als Studentin bzw. Student hier an der Hochschule Neubrandenburg liegen bereits hinter Ihnen und Sie haben sich mittlerweile einen Eindruck von Ihrem Studium und der Hochschule Neubrandenburg machen können. Wir möchten nun gerne erfahren, warum Sie die Hochschule Neubrandenburg für Ihr Studium ausgewählt haben und wie zufrieden Sie bisher mit Ihrer Studienwahl sind. Wir sind dabei auf Ihre Hilfe angewiesen und bitten Sie daher herzlich um Ihre Teilnahme und Unterstützung. Die Umfrage dauert 10 Minuten und wir freuen uns auf Ihre Antworten.
Hier geht es zur Befragung: https://www.umfrage.hs-nb.de/index.php/869368?lang=de
Ihr Dezernat I Studium und Prüfungen
The first days as a student here at the Neubrandenburg University of Applied Sciences are already behind you and you now have an impression of your studies and the university.
We would now like to know why you have chosen Neubrandenburg University of Applied Science for your studies and how satisfied you are with your choice of study. We depend on your help and therefore kindly ask for your participation and support. The survey lasts 10 minutes and we look forward to your answers.
Here is the link to the survey: https://www.umfrage.hs-nb.de/index.php/869368?lang=en
Your Enrolments and Examination Office
Feierliche Immatrikulation - wir begrüßen unsere neuen Studierenden!
Am 25. September 2023 werden alle neuen Studierenden des Jahrgangs mit einer Feierlichen Immatrikulation willkommengeheißen und an unserer Hochschule aufgenommen.
Informationen zu den Einführungsveranstaltungen
Informationen zu den Einführungsveranstaltungen finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten. Bitte nutzen Sie hierzu den Übergang zu den Fachbereichsseiten, weil dort bereits schon erste Informationen verfügbar sind. Wir bemühen uns bis spätestens Ende August alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften
Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management
Servicemarkt für Erstsemester am 27.09.2023 von 13:00 bis 15:00 Uhr im Foyer Haus 1
Zum Studienstart muss viel organisiert werden. Hierbei unterstützen Sie Hinweise und Angebote zum Ankommen an der Hochschule und in der Stadt Neubrandenburg.
Zum Beispiel informieren die Stadtwerke zu ihrem schnellen fitflat Internet und gewähren u. a. einen Studierendenrabatt. Krankenkassen und Sportvereine stellen sich vor. Auch zum Wohnen und zu diversen Freizeitangeboten gibt es Informationen.
Hier können Sie jederzeit unseren Digi-Servicemarkt besuchen.
Ummelden und Begrüßungsgeld erhalten
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Hauptwohnsitz in Neubrandenburg umzumelden. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht für den vorwiegend genutzten Wohnort. Die Stadt Neubrandenburg zahlt Studierenden unserer Hochschule, die sich zum Zweck des Studiums am Anfang des Studiums erstmalig hier mit Hauptwohnsitz anmelden, ein Begrüßungsgeld (maximal 150,00 Euro). Hier gelangt man zum Online-Service für die Terminvergabe: https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Onlineservice
Das ist mitzubringen: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Wohnungsgeberbestätigung (wird vom Vermieter ausgehändigt)
Weitere Informationen
Bürgerservice der Stadt Neubrandenburg
Zweitwohnungssteuersatzung
Wohnsitzprämie für den Hauptwohnsitz NEUBRANDENBURG
Warum werben wir für den Hauptwohnsitz in Neubrandenburg? Wenn Sie sich, liebe Studierende, die bisher außerhalb von unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu Hause waren, entscheiden, unsere Stadt Neubrandenburg als Hauptwohnsitz zu wählen, profitieren Sie und unsere Hochschule davon, sobald sich mehr als die Hälfte dieser neu Eingeschriebenen ummelden. Denn für jeden weiteren umgemeldeten Studierenden zahlt das Land 1.000 Euro Wohnsitzprämie aus. Diese Wohnsitzprämie können wir in Tutorien, Bücher, Ausstattung, Exkursionen usw. investieren. Ein Teil der Wohnsitzprämie geht in Studium und Lehre, 20 Prozent gehen an den AStA.
Studentische Hilfskraft oder wissenschaftliche Hilfskraft - Jobs an unserer Hochschule
Was ist eine studentische/wissenschaftliche Hilfskraft? Darunter versteht man Beschäftigte an deutschen Hochschulen, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre und damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten erbringen. Die Beschäftigung wird pro Semester vertraglich vereinbart.
Nach Landeshochschulgesetz gilt: „Voraussetzung für die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium“. „Als studentische Hilfskraft (SHK) kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt.“
Welche Vergütungssätze gibt es (Stand 01.10.2022)? 12,37 €/h (WHK) und 12,00 €/h (SHK)
Wie kann ich studentische Hilfskraft werden? In den meisten Fällen werden die Studierenden durch die Professorinnen und Professoren in den Vorlesungen oder durch Aushänge auf eine Beschäftigung als SHK/WHK aufmerksam gemacht. Aber auch andere Struktureinheiten wie die Hochschulbibliothek, das ZIMT, das Referat Marketing und Kommunikation oder das International Office haben Bedarf an studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften.
Wie stellt man den Antrag? Den Antrag mit den Angaben des Studierenden stellen die Verantwortlichen des Fachbereiches bzw. des Strukturbereiches (Professor*innen oder Leiter*innen des Bereiches). Die erforderlichen Formulare sind im Portal https://portal.hs-nb.de/ abzurufen: Formulare online/2.9 studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte/Antrag auf Beschäftigung einer studentischen/wissenschaftlichen Hilfskraft
Die weitere Bearbeitung läuft dann über die jeweils zuständigen Sachbearbeitenden im Dezernat II (Haus I).
Ansprechpartner für die Antragstellung und Betreuung: Sollte es Fragen zu Gesetzlichkeiten, z. B. max. Zuverdienst zum Bafög oder zu den erforderlichen Unterlagen, wie Lohnsteuerkarte und Nachweis über die Krankenversicherung, geben, können sich unsere Studierenden an die Mitarbeiterin im Dezernat II-Finanzen, Frau Ryll oder an die Sekretariate des jeweiligen Fachbereiches wenden.
BAföG kann immer beantragt werden!
Liebe Studierende, jetzt BAföG beantragen! Ab Wintersemester 2019/2020 tritt das neue Gesetz in Kraft und bringt viele Vorteile!
Mehr Informationen zu den Änderungen durch das neue Gesetz unter: https://www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html
Alle Antragsformulare unter: https://studwerk.hochschule-stralsund.de/bafoeg/downloads-antraege/
BAföG kann immer beantragt werden, auch wenn das Semester bereits läuft. Das Geld gibt es rückwirkend für bis zu dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wurde. Da manche Studierende etwas Zeit benötigen, um alle Unterlagen (insb. die der Eltern) zu sammeln, kann zur Fristwahrung sogar ein formloser Antrag zur Fristwahrung gestellt werden. Dieser kann innerhalb kürzester Zeit eingereicht werden. Ist dieser formlose Antrag eingegangen, zählt das Datum dieses Eingangs. Alle weiteren benötigten Unterlagen des vollständigen Antrages können dann ohne zeitlichen Druck nachgereicht werden.
Ausbildungsförderung
Für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden der Hochschule Neubrandenburg auf Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist zuständig das Studierendenwerk Greifswald zuständig. Weitere Informationen zu den Angeboten und Leistungen des Studierendenwerks am Hochschulstandort Neubrandenburg.
Brodaer Str. 4
17033 Neubrandenburg
Raum 1101
bafoegnbstw-greifswaldde
Sachbearbeiterinnen
Frau Boldt: Tel. 0395 56939105
Frau Engler: Tel. 0395 56939107
Sekretariat
Frau Kagel: Tel. 0395 56939106
Sprechzeiten
Dienstag: 10:00 - 12:30 Uhr und
14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:10:00 - 12:30 Uhr
Auf Wunsch vereinbaren wir gern einen individuellen Beratungstermin.