Informationen für Erstsemester und Studierende

Feierliche Immatrikulation - wir begrüßen unsere neuen Studierenden!

Am 23. September 2024 werden alle neuen Studierenden des Jahrgangs mit einer Feierlichen Immatrikulation willkommengeheißen und an unserer Hochschule aufgenommen.

Informationen zu den Einführungsveranstaltungen
Informationen zu den Einführungsveranstaltungen finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten. Bitte nutzen Sie hierzu den Übergang zu den Fachbereichsseiten, weil dort bereits schon erste Informationen verfügbar sind. Wir bemühen uns bis spätestens Ende August alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. 

Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften

Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management

Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik

Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung

Servicemarkt für Erstsemester

Zum Studienstart muss viel organisiert werden. Hierbei unterstützen Sie Hinweise und Angebote zum Ankommen an der Hochschule und in der Stadt Neubrandenburg.

Zum Beispiel informieren die Stadtwerke zu ihrem schnellen fitflat Internet und gewähren u. a. einen Studierendenrabatt. Krankenkassen und Sportvereine stellen sich vor. Auch zum Wohnen und zu diversen Freizeitangeboten gibt es Informationen. 

Hier können Sie jederzeit unseren Digi-Servicemarkt besuchen.  

Ummelden und Begrüßungsgeld erhalten

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Hauptwohnsitz in Neubrandenburg umzumelden. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht für den vorwiegend genutzten Wohnort. Die Stadt Neubrandenburg zahlt Studierenden unserer Hochschule, die sich zum Zweck des Studiums am Anfang des Studiums erstmalig hier mit Hauptwohnsitz anmelden, ein Begrüßungsgeld (maximal 150,00 Euro). Hier gelangt man zum Online-Service für die Terminvergabe: https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Onlineservice 

Das ist mitzubringen: gültiger Personalausweis oder Reisepass und Wohnungsgeberbestätigung (wird vom Vermieter ausgehändigt)

Weitere Informationen
Bürgerservice der Stadt Neubrandenburg
Zweitwohnungssteuersatzung

Wohnsitzprämie für den Hauptwohnsitz NEUBRANDENBURG

Warum werben wir für den Hauptwohnsitz in Neubrandenburg? Wenn Sie sich, liebe Studierende, die bisher außerhalb von unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu Hause waren, entscheiden, unsere Stadt Neubrandenburg als Hauptwohnsitz zu wählen, profitieren Sie und unsere Hochschule davon, sobald sich mehr als die Hälfte dieser neu Eingeschriebenen ummelden. Denn für jeden weiteren umgemeldeten Studierenden zahlt das Land 1.000 Euro Wohnsitzprämie aus. Diese Wohnsitzprämie können wir in Tutorien, Bücher, Ausstattung, Exkursionen usw. investieren. Ein Teil der Wohnsitzprämie geht in Studium und Lehre, 20 Prozent gehen an den AStA.

 

Studentische Hilfskraft oder wissenschaftliche Hilfskraft - Jobs an unserer Hochschule

Was ist eine studentische/wissenschaftliche Hilfskraft? Darunter versteht man Beschäftigte an deutschen Hochschulen, die unterstützende Dienstleistungen in Forschung und Lehre und damit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten erbringen. Die Beschäftigung wird pro Semester vertraglich vereinbart.

Nach Landeshochschulgesetz gilt: „Voraussetzung für die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium“. „Als studentische Hilfskraft (SHK) kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt.“

Welche Vergütungssätze gibt es (Stand 01.01.2024)? 13,99 €/h (WHK) und 13,25 €/h (SHK)

Wie kann ich studentische Hilfskraft werden? In den meisten Fällen werden die Studierenden durch die Professorinnen und Professoren in den Vorlesungen oder durch Aushänge auf eine Beschäftigung als SHK/WHK aufmerksam gemacht. Aber auch andere Struktureinheiten wie die Hochschulbibliothek, das ZIMT, das Referat Marketing und Kommunikation oder das International Office haben Bedarf an studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften.

Wie stellt man den Antrag? Den Antrag mit den Angaben des Studierenden stellen die Verantwortlichen des Fachbereiches bzw. des Strukturbereiches (Professor*innen oder Leiter*innen des Bereiches). Die erforderlichen Formulare sind im Portal https://portal.hs-nb.de/ abzurufen: Formulare online/2.9 studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte/Antrag auf Beschäftigung einer studentischen/wissenschaftlichen Hilfskraft

Die weitere Bearbeitung läuft dann über die jeweils zuständigen Sachbearbeitenden im Dezernat II (Haus I).

Ansprechpartner für die Antragstellung und Betreuung: Sollte es Fragen zu Gesetzlichkeiten, z. B. max. Zuverdienst zum Bafög oder zu den erforderlichen Unterlagen, wie Lohnsteuerkarte und Nachweis über die Krankenversicherung, geben, können sich unsere Studierenden an die Mitarbeiterin im Dezernat II-Finanzen, Frau Ryll oder an die Sekretariate des jeweiligen Fachbereiches wenden.

BAföG kann immer beantragt werden!

Liebe Studierende, jetzt BAföG beantragen! Ab Wintersemester 2019/2020 tritt das neue Gesetz in Kraft und bringt viele Vorteile!

Mehr Informationen zu den Änderungen durch das neue Gesetz unter: https://www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html

Alle Antragsformulare unter: https://studwerk.hochschule-stralsund.de/bafoeg/downloads-antraege/

BAföG kann immer beantragt werden, auch wenn das Semester bereits läuft. Das Geld gibt es rückwirkend für bis zu dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wurde. Da manche Studierende etwas Zeit benötigen, um alle Unterlagen (insb. die der Eltern) zu sammeln, kann zur Fristwahrung sogar ein formloser Antrag zur Fristwahrung gestellt werden. Dieser kann innerhalb kürzester Zeit eingereicht werden. Ist dieser formlose Antrag eingegangen, zählt das Datum dieses Eingangs. Alle weiteren benötigten Unterlagen des vollständigen Antrages können dann ohne zeitlichen Druck nachgereicht werden.

 

 

Hochschulbibliothek

Informationen unserer Bibliothek für Erstsemester

IT und Medien

Informationen unseres Zentrums für Informations- und Medientechnologie für Erstsemester

Ausbildungsförderung

Für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden der Hochschule Neubrandenburg auf Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist zuständig das Studierendenwerk Greifswald zuständig. Weitere Informationen zu den Angeboten und Leistungen des Studierendenwerks am Hochschulstandort Neubrandenburg.

Brodaer Str. 4
17033 Neubrandenburg
Raum 1101
bafoegnbstw-greifswaldde

Sachbearbeiterinnen
Frau Boldt: Tel. 0395 56939105
Frau Engler: Tel. 0395 56939107

Sekretariat
Frau Kagel: Tel. 0395 56939106

Sprechzeiten
Dienstag: 10:00 - 12:30 Uhr und
                 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:10:00 - 12:30 Uhr

Auf Wunsch vereinbaren wir gern einen individuellen Beratungstermin.

Wohnheimplätze direkt an der Hochschule

Das Studierendenwerk Greifswald betreibt am Hochschulstandort Neubrandenburg eine Wohnheimanlage mit insgesamt 401 Wohnheimplätzen.