Geschlechtergerechte Sprache an der Hochschule
Sprachliches Handeln findet nicht nur in hochschulöffentlichen Texten und Verlautbarungen statt, es zeigt sich in all unseren Äußerungen, sei es im Gespräch, in Lehrveranstaltungen, in Forschungsanträgen oder beim Gestalten von Veranstaltungsankündigungen und natürlich im Netz.
Dass geschlechtergerechtes Formulieren noch keine Routine ist, können wir in all diesen Textsorten immer wieder mal sehen. Damit das aktive Bekenntnis zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch von allen Hochschulangehörigen aus Überzeugung umgesetzt werden kann, sind einige grundlegende Argumentationen und übersichtliche Strategien hilfreich.
Im vom Gleichstellungsbüro erarbeitetenLeitfaden für sprachliche Gleichbehandlung an der Hochschule Neubrandenburg sind die gängigsten Strategien mit Beispielen erläutert und Links zu weiteren Leitfäden bzw. zu einem Übersetzungs-Tool aufgeführt.
„Recht auf Geschlechtergerechtigkeit auch in der Sprache“
Rechtsgutachten / Prof.in Dr.in Ulrike Lembke: "Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache"
Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens sind:
Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts sind grundrechtsgebunden: Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG), Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichten zu nichtdiskriminierender Sprache. Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen, das Recht auf geschlechtlich korrekte Anrede sowie geschlechterinklusive Formen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gelten für alles hoheitliche Sprachhandeln.
Exekutive Verbote der Nutzung von geschlechtergerechter Sprache stellen eine verfassungs- und gesetzeswidrige Anweisung zur Diskriminierung dar. Die Erstreckung solcher Sprachverbote auf Hochschulen ist überdies nicht nur unvereinbar mit der individuellen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch mit der verfassungsrechtlich garantierten Hochschulautonomie.
Exekutive Sprachverbote konterkarieren die Bemühungen von Hochschulen um Diskriminierungsfreiheit, Bildungsgerechtigkeit, plurale Wissensproduktion sowie attraktive Studien- und Arbeitsbedingungen.
Lesen Sie das vollständige Rechtsgutachten hier: Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache
Die Zusammenfassung und Ergebnisse finden Sie hier: Zusammenfassung und Ergebnisse
Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.







