Ziele, Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Gleichstellung an der Hochschule

Gleichstellung bedeutet zu verhindern, dass Menschen aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht und damit verbunden durch die Zuschreibung von Eigenschaften benachteiligt und in ihrer freien und individuellen Entfaltung eingeschränkt werden. 

Anstatt über das Geschlecht auf eine bestimmte Rolle und bestimmte Eigenschaften festgelegt zu werden, sollen Menschen davon unabhängig gleiche Entfaltungsmöglichkeiten erhalten. Mit der Ausübung bestimmter gesellschaftlicher Rollen dürfen ebenfalls keine Benachteiligungen einhergehen.


Gleichheit, verstanden als Gleichwertigkeit und Recht auf gleiche Würde und gleiche Rechte, z.B. auf Leben, Arbeit oder politische Teilhabe, ist ein Grundwert der Demokratie, ein Menschenrecht und ein vielfach rechtlich definiertes Ziel, u.a. im Grundgesetz, in den Landesverfassungen, im Amsterdamer Vertrag zur europäischen Politik und im Hochschulrahmengesetz.

Konkrete Aufgabengebiete des Gleichstellungsbüros der Hochschule Neubrandenburg:

  • Hochschulentwicklung und -steuerung:
    • Zielvereinbarungen
    • Hochschulentwicklungsplan
    • Gleichstellungskonzept
  • Organisation von Veranstaltungen, Vorträgen und Seminaren
  • Qualitätssicherung in Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren
  • gleiche Stellung und gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in der Hochschule
  • Beseitigung bestehender Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts
  • Integration von Gleichstellung in Forschung und Lehre
  • Erhöhung der Anteile von Frauen in Ingenieurwissenschaft und Technik, auf professoraler und Leitungsebene
  • Gremienarbeit
  • Mitarbeit in BuKof (Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen) und LaKof (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern)
  • Mitgestaltung der Personalentwicklung
  • Beratung und Information

Rechtliche Grundlagen

Hochschulinterne Vereinbarungen

Gleichstellungsarbeit an der Hochschule ist in einer Reihe von Vereinbarungen und Ordnungen der Hochschule Neubrandenburg und natürlich in Gesetzen vereinbart bzw. festgelegt.

Gesetzliche Grundlagen

  • Landesgleichstellungsgesetz Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    (Gleichstellungsgesetz - GlG M-V)
  • Landeshochschulgesetz Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    (Landeshochschulgesetz - LHG M-V)