Prüfungsausschuss
Für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss, der unter anderem über
- die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
- die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen,
- Anträge auf Nachteilsausgleich und
- Härtefallanträge
entscheidet.
Der Ausschuss wird von 3 Professor*innen, weiteren prüfungsberechtigten Personen und einer / einem Studierenden gebildet, sodass bei den Entscheidungen alle Seiten berücksichtigt werden. Für Anträge sind die entsprechenden Formulare zu verwenden. Die Anträge sind grundsätzlich über das Prüfungsamt einzureichen.
Weitere Informationen zum Prüfungsausschuss finden Studierende hier.
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Professor*innen und Mitarbeiter*innen
Prof. Dr. Christine Wittmann (Vorsitzende)
Prof. Dr. Marco Ebert (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Siegfried Bolenz
Dipl.-Ing. Viola Hoffmann
Studentische Vertreter
B. Sc. Tamara Dittmar (FCE-Master)
B. Sc. Dinah Josephine Brunk (LBT-Master)
Janika Pruys (LTD-Bachelor)
Konrad Langbecker (LTE-Bachelor)
Berufsabschluss aus der Lebensmittelindustrie? Dann fix studieren!
Liebe Chef*innen und Personaler*innen, kennen Sie das: Ihr*e Laborant*in ist unterfordert, Ihr*e Anlagenfahrer*in schmeißt die Produktion notfalls alleine, beide haben Langeweile und würden sich gerne weiterentwickeln, notfalls bei der Konkurrenz?
Wenn Sie Ihre bewährten Kräfte halten wollen, dann lassen Sie sie doch Lebensmitteltechnologie studieren!
In Neubrandenburg hat der Studiengang speziell für Menschen mit Berufspraxis die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen des Bachelor-Studiums einen vorhandenen Berufsabschluss als Ersatzleistung für das Industriepraktikum anerkennen zu lassen. Hierdurch kann das Studium um ein Semester verkürzt werden. Natürlich muss es sich um einen Berufsabschluss aus der Lebensmittelindustrie handeln, hierzu gibt es bereits eine Liste anerkannter Abschlüsse, weitere können auf Antrag anerkannt werden.
Näheres hierzu finden Sie hier in der Industriepraktikumsordnung...