Prüfungsausschuss

Für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss, der unter anderem über

  • die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
  • die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen,
  • Anträge auf Nachteilsausgleich und
  • Härtefallanträge

entscheidet.

Der Ausschuss wird von 3 Professor*innen, weiteren prüfungsberechtigten Personen und einer / einem Studierenden gebildet, sodass bei den Entscheidungen alle Seiten berücksichtigt werden. Für Anträge sind die entsprechenden Formulare zu verwenden. Die Anträge sind grundsätzlich über das Prüfungsamt einzureichen.

Weitere Informationen zum Prüfungsausschuss finden Studierende hier.

 

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Professor*innen und Mitarbeiter*innen

Prof. Dr. Christine Wittmann (Vorsitzende)

Prof. Dr. Marco Ebert (stellvertretender Vorsitzender)

Prof. Dr. Siegfried Bolenz

Dipl.-Ing. Viola Hoffmann

Studentische Vertreter

B. Sc. Karin Krangemann (FCE-Master)

B. Sc. Dinah Josephine Brunk (LBT-Master)

Jannika Pruys (LTD-Bachelor)

Konrad Langbecker (LTE-Bachelor)

 

 

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