Das neue Pflegeberufegesetz (2017) regelt erstmals Tätigkeiten, die ausschließlich dem Pflegeberuf gem. § 4 PflBG vorbehalten sind. Insgesamt bedeutet das eine Erweiterung des pflegerischen Kompetenzspektrums, den Vorbehalt zur Ausübung des Heilberufs Pflege, eine Stärkung der Qualität der pflegerischen Versorgung und trägt durch internationale Anerkennung zur weiteren Professionalisierung der Pflege bei. Eine Akademisierung der Pflege ist die Voraussetzung dafür, den immer komplexeren Anforderungen und Bedingungen in der gesundheitlichen Versorgung angemessen begegnen zu können.

Der Bachelor-Studiengang „Pflege“ der Hochschule Neubrandenburg folgt dieser Entwicklung und ermöglicht Pflegefachpersonen mit dem Studium die Übernahme neuer Tätigkeitsfelder. Durch die generalistische Ausrichtung des Studiengangs wird das Berufsbild der Pflege noch attraktiver. 

Die hochschulische Pflegeausbildung umfasst in der Abgrenzung zur Berufsausbildung (§ 5 Absatz 3 PflBG) ein erweitertes Ausbildungsziel, welches sich in folgenden Kompetenzen abbildet (§ 37 Absatz 3 PflBG):

  • die wissenschaftsbasierte Steuerung und Gestaltung von komplexen Pflegeprozessen,
  • die disziplin- und sektorenübergreifende Anwendung vertiefter wissenschaftlicher Erkenntnisse für das pflegerische Handeln,
  • die Mitgestaltung an der Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung,
  • das Erschließen von gesicherten Erkenntnissen und die Anwendung von forschungsgestützen Problemlösungsansätzen,
  • die Anwendung von neuen Technologien,
  • die Konzeptionierung und Durchführung berufsbezogener Fort- und Weiterbildungen und 
  • die Mitwirkung an der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards.

Nach Abschluss des Studiums sind die Studierenden in der Lage, Menschen aller Altersstufen in den allgemeinen und speziellen Versorgungsbereichen der Pflege zu versorgen (§ 2 Fachstudienordnung). Dies umfasst die selbstständige und prozess- und zielorientierte Pflege und bezieht sich auf die

  • umfassende personenbezogene Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs in komplexen Pflegesituationen,
  • Planung, Gestaltung und Durchführung wissenschaftsbasierter beziehungsweise -orientierter Pflege,
  • Evaluation und Qualitätssicherung des Pflegeprozesses,
  • Kommunikation und Beratung im Sinne einer intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit unter Einbezug der Angehörigen und Pflegebedürftigen .

    Foto: Lichthof Neubrandenburg

    Alle Informationen zum Studiengang sind für Sie im pdf-Format zusammengestellt im Flyer Studiengang "Pflege".