Sie haben Berufspraxis? Wir machen daraus Studienpunkte!

Sie haben bereits eine Ausbildung im Bereich der Gesundheitsfachberufe absolviert? Nutzen Sie Ihre Vorkenntnisse für Ihr duales Pflegestudium!

Sie haben eine Pflegeausbildung erfolgreich abgeschlossen oder verfügen über eine andere abgeschlossene Ausbildung aus dem Bereich der Gesundheitsfachberufe oder erfolgreich absolvierte Ausbildungsteile? 
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich bereits erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen auf das duale Bachelorstudium Pflege (B.Sc.) anrechnen lassen. Dadurch kann sich die Dauer Ihres Studiums verkürzen.

Welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Anrechnung beantragen, hängt von Ihrer bisherigen Ausbildung ab:

Personen, die eine Pflegeausbildung nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG), dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) erfolgreich abgeschlossen haben, können sich die dabei erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen als gleichwertige Leistungen auf das Studium anrechnen lassen.

Was bedeutet das für Ihr Studium?

  • Die Studiendauer verkürzt sich um die Hälfte.
  • Die Immatrikulation erfolgt in das 5. Fachsemester.
  • Als Nachweis ist die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Berufsurkunde) vorzulegen.

Wichtig: Auch wenn Sie die Pflegeausbildung abgeschlossen haben, müssen Sie die staatliche Prüfung im Rahmen des Studiums vollständig erneut absolvieren, um die Berufszulassung als akademische Pflegefachkraft und zusätzliche hochschulische Kompetenzen im Bereich der Pflege und Heilkunde nach aktueller gesetzlicher Grundlage (§ 37 PflBG) zu erlangen.

Auch andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsteile aus dem Bereich der Gesundheitsfachberufe können auf das Studium angerechnet werden, sofern die erworbenen Kompetenzen gleichwertig sind. Der Umfang der Anrechnung kann bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer betragen.

So gehen Sie vor:

  • Stellen Sie vor der Aufnahme des Studiums einen Antrag auf Anrechnung beim Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) Mecklenburg-Vorpommern.
  • Verwenden Sie hierfür den auf der Webseite des LPH bereitgestellten Antragsvordruck.
  • Warten Sie den Anrechnungsbescheid des LPH ab. Dieser legt fest, in welchem Fachsemester die Aufnahme des Studiums erfolgen kann.
  • Bewerben Sie sich an der Hochschule Neubrandenburg für das im Anrechnungsbescheid festgelegte Fachsemester.

Für diese Anerkennung stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH). Der zu verwendende Vordruck ist auf der Seite des LPH im Absatz Anrechnung anderer in- und ausländischer Aus- und Weiterbildungen auf die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen (öffnet externen Link) eingestellt.

Studieren ohne Abitur

Sie verfügen über keine Hochschulzugangsberechtigung und möchten ein verkürztes Studium aufnehmen? Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Hochschulzugangsprüfung auf unserer Seite zu den Zugangsvoraussetzungen für den dualen Studiengang Pflege.

(Bei Bedarf können Sie auch noch einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen und haben einen Studienablaufplan angepasst an Ihre Bedürfnisse, Familien- und Berufssituation. Informieren Sie sich auf dieser Seite zu den Möglichkeiten eines Inividuellen Teilzeitstudiums.)

Bei Fragen und weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den noch zu absolvierenden Modulen im verkürzten Studium wenden Sie sich bitte an:

Julie Muller M.A.
FB Gesundheit, Pflege, Management: Koordinatorin des Bachelor-Studiengangs Pflege
Raum 113 - Haus 1
0395 5693 - 3202
0395 5693 - 73202