Pflege
Ein berufsanerkennendes Studium zur Pflegefachperson
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vollständig in Kraft getreten und regelt die bestehenden Ausbildungen in der Pflege neu. Um Pflegefachpersonen adäquat auszubilden, besteht nun die Möglichkeit, die Pflegeausbildung auch an einer Hochschule zu absolvieren. Seit dem Wintersemester 2020/2021 bieten wir ein berufsanerkennendes Studium zur Pflegefachperson (B.Sc.) an. Unser Studiengang bildet Sie für die stationäre und ambulante hochkomplexe Pflege aus.
Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.), 7 Semester
Gesetzentwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz - Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung
Geplante Umsetzung zum 01. Januar 2024
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am 18. Oktober 2023 den Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll am 19. Oktober 2023 im Bundestag verabschiedet werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zugleich als duales Studium ausgestaltet werden mit einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsanteil. Die praktische Ausbildung wird aus einem Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert.
Mit Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass eine hochschulische Pflegeausbildung, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen begonnen wurde, ohne die Notwendigkeit einer umfassenden Neuorganisation zu Ende geführt werden kann. Diese Studierenden sollen für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten können.
Weitere Informationen zum Pflegestudiumstärkungsgesetz finden Sie u. a. auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.