Organisationsform: dual in Vollzeit (Das Studium ist durchgängig generalistisch gestaltet.)
Studiendauer: 7 Semester (Eine absolvierte Ausbildung in einem Pflegeberuf kann auf das Studium angerechnet werden. Die Immatrikulation erfolgt dann in das 4. Fachsemester.*)
Studienumfang: 210 credits (Eine absolvierte Ausbildung in einem Pflegeberuf kann auf das Studium angerechnet werden. Es sind dann noch 114 Credits zu erbringen.*)
Praxis (2.300 Stunden): Praxissemester im 3. und 6. Fachsemester und semesterbegleitende Praxiseinsätze sowie praktische Übungen im Skills Lab
Bachelor-Arbeit: Anfertigung im 7. Fachsemester (8 Wochen Bearbeitungszeit)
berufszulassende Prüfung: staatliche Prüfung im 7. Semester (praktisch, mündlich und schriftlich)
Studienbeginn: jeweils im Wintersemester
Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)

*Personen, die eine berufliche Ausbildung gemäß Teil 2 PflBG oder eine Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Krankenpflegegsetz (KrPflG) erfolgreich abgeschlossen haben, können sich die dort erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen als gleichwertige Leistungen auf das Studium anrechnen lassen. Danach wird die Dauer des Studiums reduziert. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Das Bachelor-Studium "Pflege" ist in Praxis- und Theoriephasen unterteilt, die den Modulen und Praxissemestern zugeordnet sind. 

Das Studium umfasst folgende fünf Kompetenzbereiche, die sich in den Semestern in den unterschiedlichen Modulen wiederfinden:

  • Kompetenzbereich I: Pflegediagnostik und medizinische Grundlagen
  • Kompetenzbereich II: Kommunikation und Beratung
  • Kompetenzbereich III: Pflegerisches inter- und intraprofessionelles Denken und Handeln
  • Kompetenzbereich IV: Pflegewissenschaft und Pflegeethik
  • Kompetenzbereich V: Gesundheit und Gesellschaft

Der Bachelor-Studiengang "Pflege" weist verschiedene Formen praktischer Studienanteile auf. 
Im 3. und 6. Fachsemester sind praktische Studiensemester zu absolvieren, die durch weitere modulintegrierte Praxiseinsätze im gesamten Studienverlauf ergänzt werden. Die Praxiseinsätze finden bei unseren Kooperationspartnern statt und folgen einem konkreten Praxisleitfaden. Die Praxisbegleitung erfolgt durch die Hochschule; die Praxisanleitung durch unsere Praxispartner. Ausführliche Informationen dazu sind der Ordnung für die Praxisphasen als Anlage 3 der Fachstudienordnung zu entnehmen.
Neben den semesterbegleitenden Praxisphasen und Praxissemestern wird die Lehre durch Praxisübungen sowie Fallarbeit an ausgewählten Krankheitsbildern in unserem Pflege-Skills Lab (dritter Lernort) unterstützt, um so die Kompetenz des professionellen Handelns für die Praxissemester vorzubereiten (Nutzungsordnung Skills Lab). 

Das Studium schließt mit der staatlichen Prüfung zur Pflegefachfrau*zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson in den jeweiligen Kompetenzbereichen und der Bachelor-Arbeit mit Kolloquium ab. § 32 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) regelt Inhalt und Umfang der staatlichen Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung. 


Foto: Lichthof Neubrandenburg

Informieren Sie sich im Studienplan und in den Modulbeschreibungen zu den Veranstaltungen der einzelnen Module, deren Inhalten und den zu absolvierenden Prüfungsleistungen. 

Alle Informationen zum Studiengang sind für Sie im pdf-Format zusammengestellt im Flyer Studiengang "Pflege".