Bewerbungsverfahren für den Studiengang Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe
Informationen zur Bewerbung
Abschluss
Bachelor of Arts
Regelstudienzeit
7 Semester
Zulassungsbeschränkung
NEIN - In zulassungsfreien Studiengängen sind die Studienplätze nicht begrenzt. Das bedeutet, dass alle BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist:
- die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- die Fachhochschulreife oder
- ein Meisterabschluss bzw. eine gleichgestellte berufliche Fortbildungs- bzw. Fachschulprüfung oder
- Zeugnis der Hochschulzugangsprüfung
Zudem muss vor Aufnahme des Bachelorstudiums der Nachweis über eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erbracht werden. Als Gesundheitsfachberufe kommen insbesondere (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Entbindungspflege oder Physiotherapie in Betracht.
Wer den Nachweis einer Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf nicht erbringen kann, muss ersatzweise ein vor dem Studium durchgeführtes, mindestens einjähriges Praktikum in einer einschlägigen Fachrichtung vorweisen (§ 7 Abs. 2 LehbildG M-V). Detailliertere Informationen können Sie den "Richtlinien für Zugangsberufe und –praktika im Studiengang Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe" entnehmen.
Weitere Besonderheiten, die den Studiengang Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe betreffen finden Sie im Infobrief.
BewerberInnen, die durch vorzeitigen Schulabgang den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, beachten bitte folgende Hinweise.
Weitere Informationen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen.
Bewerbung möglich
erstes Fachsemester nur zum Wintersemester
höhere Fachsemester auch zum Sommersemester
Bewerbungsschluss
28. Februar für das Sommersemester (nur höhere Fachsemester)
31. August für das Wintersemester
Freischaltung des Bewerbungsportals
Anfang Mai für das Wintersemester
Ende Oktober für das Sommersemester
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Studiendekanin
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