Zugangsprüfung
Kein Abitur oder keine Fachhochschulreife? – Kein Problem! Es besteht die Möglichkeit, über eine Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Zugangsprüfung ist
eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, die in unmittelbarem Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang stehen muss.
Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der Pflege von Familienangehörigen können auf die berufliche Tätigkeit bis zu einem Jahr angerechnet werden.
Sollten Sie ein Aufstiegsstipendium des Bundes erhalten oder erhalten haben informieren Sie uns bitte umgehend mit einem Nachweis darüber.
Kontakt
Antragstellung
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- das Antragsformular und
- eine ausführliche Darstellung des bisherigen Bildungsganges
- unter besonderer Berücksichtigung der schulischen und beruflichen Ausbildung,
- amtlich beglaubigte Kopien des Schulabgangs- bzw. Schulabschlusszeugnisses,
- amtlich beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses, wenn der Beruf für das Studium einschlägig ist,
- amtlich beglaubigte Nachweise über die einschlägige Berufstätigkeit und
- Nachweise über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Fristen
Der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung kann ausschließlich zum 01. März gestellt werden.
Für die Bewerbung folgender Studiengänge gibt es einen zusätzlichen Termin zum 1. September.
Gebühren
Für die Zugangsprüfung erhebt die Hochschule Neubrandenburg eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule Neubrandenburg.
Ablauf
Die Zugangsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten. In der einen Arbeit ist ein Thema aus dem öffentlichen Leben, z. B. aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Technik und Umwelt zu bearbeiten und Gegenstand der zweiten Arbeit sind fachliche Grundlagen des gewählten Studienganges. Jede Aufsichtsarbeit beträgt vier Zeitstunden.
Die mündliche Prüfung bezieht sich vor allem auf fachliche Grundlagen des gewählten Studienganges und damit auf Kenntnisse und Erfahrungen Ihrer bisherigen Tätigkeit. Die Prüfungsdauer beträgt min. 30 Minuten und max. 45 Minuten. Zur mündlichen Prüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie die beiden Aufsichtsarbeiten bestanden haben.
Wird die Zugangsprüfung erfolgreich abgelegt, erhalten Sie ein Zeugnis.
Beachten Sie bitte, dass mit dem Bestehen der Zugangsprüfung noch kein Anspruch auf Erhalt eines Studienplatzes besteht!