Lehramt an Beruflichen Schulen - Phasen der Lehramtsausbildung

Erste Staatsprüfung: Lehramtsstudiengänge werden mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abgeschlossen (nach dem Bachelor-Studium an unserer Hochschule und dem Master-Studium an der Universität Rostock). Diese dient der Feststellung, ob die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten durch das Studium in den von ihnen gewählten Prüfungsfächern die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen sowie bildungswissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen für die Aufnahme eines schulartbezogenen Vorbereitungsdienstes erfüllen.

Vorbereitungsdienst: Der Vorbereitungsdienst zielt auf Berufsfertigkeit. Er dient der schulpraktischen Ausbildung zum Erwerb der Befähigung für das jeweilige Lehramt. Er vervollständigt damit die im Studium erworbenen fachlichen und didaktischen Kompetenzen und befähigt die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Referendarinnen und Referendare zu selbstständiger Arbeit an der Schule.

Zweite Staatsprüfung: Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Sie befähigt zur Ausübung eines Lehramtes. Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung liegt in der Zuständigkeit des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.  Die erfolgreich absolvierte Zweite Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung der Unterrichtserlaubnis in Mecklenburg-Vorpommern. (Quelle: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern)


Studienablauf ab dem Wintersemester 2023/2024

Vor der Immatrikulation: Verpflichtende Studienberatung

Zur Vermeidung von Nachteilen nehmen alle Lehramtsstudieninteressierten rechtzeitig vor Aufnahme des Studiums eine verpflichtende Studienberatung an der Hochschule Neubrandenburg wahr.

Weitere Ausführungen dazu finden Sie bei den Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für das Studium.

Organisationsform: Vollzeit
Studiendauer: 6 Semester
Studienumfang: 180 credits
Erstfach: Pflege inkl. Fachdidaktik
Zweitfach: als Zweitfach inkl. Fachdidaktik möglich: Gesundheit, Sozialpädagogik oder ein allgemeinbildendes Fach; Zweitfachmodule ab dem 3. Fachsemester
Berufspraktische Phase: im 4. Fachsemester (6 Wochen Praxiseinsatz zzgl. vor- und nachbereitende Lehre)
Bachelor-Arbeit: Anfertigung im 6. Fachsemester (8 Wochen Bearbeitungszeit)
Studienbeginn: jeweils im Wintersemester
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)

Das Bachelor-Studium Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege) bietet die erste akademische Qualifikation auf dem Weg zum Lehramt in der fachbezogenen Berufspädagogik. In Kooperation mit der Universität Rostock werden auf beide Studienorte verteilt fachwissenschaftliche, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Grundlagen vermittelt. 

Alle Lehrveranstaltungen sind zu Modulen zu je vier bis sechs Semesterwochenstunden zusammengefasst. In jedem Modul ist eine studienbegleitende Fachprüfung abzulegen.

Für jedes Modul werden so genannte credits nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben. Diese credits sind eine Art Bildungswährung und erleichtern die Anrechnung von Studienleistungen, die an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbracht werden.

Die Hochschule Neubrandenburg bietet ab dem Wintersemester 2023/2024 im Studiengang Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege)

  • das Erstfach Pflege an.

Als Zweitfach kann das

  1. Fach Gesundheit (im Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management),
  2. Sozialpädagogik (im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung) oder
  3. ein allgemeinbildendes Fach an der Universität Rostock gewählt werden. Allgemeinbildende Fächer für das Zweitfach an der Universität Rostock werden nach jetzigem Planungsstand Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Französisch, Informatik, Spanisch, Evangelische Religion und Philosophie sein.

Die vorzuhaltende berufsschulpraktische Phase erfolgt im 4. Fachsemester. Ausführliche Informationen dazu sind der Praktikumsordnung als Anlage 3 der Fachstudienordnung zu entnehmen.
Seit dem 01.04.2021 müssen Studierende, die ihre Berufsschulpraktika an Schulen absolvieren möchten, vor Beginn des Einsatzes ein Erweitertes Führungszeugnis in den Schulen vorweisen (Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) § 30aAbsatz 1 Nr. 2b). Das Erweiterte Führungszeugnis wird einmalig, vor Beginn des ersten Praktikums beantragt und behält während des gesamten Studiums seine Gültigkeit. 
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Reisekosten an Lehramtsstudierende, die ihre berufspraktischen Phasen im ländlichen Raum absolvieren.
Alle notwendigen Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Praxissemester und Hospitationen.

Das bildungswissenschaftliche Lehrangebot wird auf der Grundlage der Kooperation durch die Universität Rostock erbracht, wobei unter Beachtung der prüfungsrechtlichen Vorgaben auch digitale Lehr- und Prüfungsformen eingesetzt werden können. Modulinhalte und -umfänge sind in den Studiengängen aufeinander abgestimmt.

Die Ausbildung zur Berusschullehrerin  bzw. zum Berusschullehrer wird durch ein 4-semestriges Master-Studium an der Universität Rostock und einem anschließenden Referendariat vervollständigt. Im Master-Studium werden wiederum fachwissenschaftliche bzw. fachdidaktische Anteile an der Hochschule Neubrandenburg und bildungswissenschaftliche Anteile an der Universität Rostock vermittelt.

Die Studienstruktur für die möglichen Fächerkombinationen Erstfach Pflege und Zweitfach Gesundheit sowie Erstfach Pflege und Zweitfach Sozialpädagogik ist in den folgenden Abbildungen dargestellt:


Foto: Lichthof Neubrandenburg

Informieren Sie sich im Studienplan und in den Modulbeschreibungen zu den Veranstaltungen der einzelnen Module, deren Inhalten und den zu absolvierenden Prüfungsleistungen. 

Alle Informationen zum Studiengang im PDF-Format: Flyer Studiengang "Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege)".