Die Aufgabe von Berufsschullehrer*innen bzw. Lehrer*innen an beruflichen Schulen ist die Aus-, Fort- und/oder Weiterbildung von Personen. Aufgrund dieser Funktion ist ihr Tätigkeitsspektrum sehr breit gefächert. Zu den Kernaufgaben zählen unter anderem:

  • die Erarbeitung von schulnahen Lehrplänen, Lernsituationen und Unterrichtsentwürfen,
  • die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht in verschiedenen Ausbildungsgängen,
  • die Beratung, Unterstützung, Begleitung und Erziehung von Lernenden,
  • die Einschätzung von schulischen Leistungen und die Rückmeldung von Ergebnissen an die Lernenden,
  • die enge Zusammenarbeit mit Kolleg*innen, Ausbildungsbetrieben und anderen außerschulischen Kooperationspartnern zur Weiterentwicklung von Schule und Unterricht.

Der Beruf einer Berufsschullehrerin bzw. eines Berufschullehrers gestaltet sich aber auch deshalb als so abwechslungsreich, weil sie mit ganz unterschiedlichen Zielgruppen in Kontakt kommen. So arbeiten Sie z. B. mit Menschen, die sich beruflich umorientieren oder fortbilden möchten und ihre Umschulung, Weiter- und Fortbildung an einer beruflichen Schule absolvieren. Aber auch junge Erwachsene können zur Zielgruppe gehören, entweder indem sie berufsvorbereitende Maßnahmen nutzen, die ihnen zur beruflichen Orientierung und zum Erwerb von ersten beruflichen Kompetenzen dienen, oder während ihrer konkreten beruflichen Ausbildung.

Zu den Tätigkeitsfeldern einer Bachelorabsolventin bzw. eines Bachelorabsolventen zählen:

  • fachpraktischer Unterricht an Berufsschulen („Fachpraxislehrer“),
  • fachbezogene Fort- und Weiterbildung,
  • fachbezogene Praxisanleitung oder auch
  • Stabsstelle Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung.

In Kombination mit dem anschließenden viersemestrigen Masterstudiengang „Berufspädagogik – Lehramt an beruflichen Schulen“ mit dem Abschluss Master of Education an der Univerität Rostock qualifiziert der Studiengang in erster Linie für eine Tätigkeit im höheren Lehramt an beruflichen Schulen (1. Staatsexamen).

Ein anschließendes 1,5 jähriges Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern ist Voraussetzung für das 2. Staatsexamen. 

Vor der Immatrikulation: Verpflichtende Studienberatung

Zur Vermeidung von Nachteilen nehmen alle Lehramtsstudieninteressierten rechtzeitig vor Aufnahme des Studiums eine verpflichtende Studienberatung an der Hochschule Neubrandenburg wahr.

Weitere Ausführungen dazu finden Sie bei den Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für das Studium.


Foto: Lichthof Neubrandenburg

Alle Informationen zum Studiengang im PDF-Format: Flyer Studiengang "Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Pflege)".