Schulischer Teil
Wenn Sie die Schule vorzeitig mit einem Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen haben, müssen Sie noch den praktischen Teil erwerben.
Der berufsbezogene Teil kann wie folgt nachgewiesen werden durch:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
Zur Bewerbung benötigen wir dann beide Zeugnisse (beglaubigte Kopie). - ein einjähriges gelenktes Praktikum, wobei eine mindestens einjährige Teilnahme an einer Berufsausbildung diesem Praktikum gleichgestellt ist
- ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst oder den Bundesfreiwilligendienst
Abgeleistete Dienste von unter einem Jahr werden auf die Dauer des gelenkten Praktikums angerechnet
Dann schicken Sie einen formlosen Antrag mit dem Nachweis über das gelenkte Praktikum oder den Dienst sowie Ihr Abgangszeugnis (beglaubigte Kopie) an das Bildungsministerium MV und lassen sich damit die Fachhochschulreife bestätigen:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes M-V
Abteilung Schulen
19048 Schwerin
Ihre Hochschulzugangsberechtigungsnote ist in jedem Fall die Abschlussnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife.
Das Datum der Hochschulzugangsberechtigung ist im
Fall 1) das Datum des Zeugnisses über den Berufsabschluss und im
Fall 2) und Fall 3) das Datum der Bestätigung durch das Bildungsministeriums.