Krankenversicherung
Zwischen Hochschule und Krankenkassen besteht gemäß § 199a SGB V die gegenseitige Meldepflicht zur ordnungsgemäßen Prüfung, Feststellung und Durchführung der Krankenversicherung für Studierende. Zum 01.01.2021 wird das elektronische Studenten-Meldeverfahren verpflichtend eingeführt und ersetzt die bisherigen Meldungen in Papierform. Meldungen in Papierform können ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt des GKV-Spitzenverbandes mit Informationen zur Krankenversicherung der Studierenden.
Bewerber*innen:
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung damit diese die erforderliche Meldung elektronisch an uns schicken kann.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0002244 an.
Sind Sie zu Beginn des Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, setzen Sie sich bitte mit einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung digital bestätigen wird.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0002244 an.
Studierende:
Studierende, die bereit eingeschrieben sind müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst, sobald z.B. ein Krankenkassenwechsel erfolgt.
Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel. Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung damit diese die erforderliche Meldung elektronisch an uns schicken kann.
Bitte geben Sie dazu unsere Absendenummer H0002244 an.