Studiengangswechsel
Sie sind bereits an der Hochschule Neubrandenburg immatrikuliert und wollen in einen anderen Studiengang der Hochschule Neubrandenburg wechseln? Dann ist folgendes zu beachten:
- Ein Wechsel in einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang ist innerhalb der für die Rückmeldung vorgesehenen Frist, spätestens jedoch bis zu vier Wochen nach Semesterbeginn (1.03 bzw. 1.09.) beim Immatrikulations- und Prüfungsamt zu beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie in ein höheres Semester eines zulassungsbeschränkten Studienganges wechseln möchten.
- Ein Wechsel in das erste Semester eines zulassungsbeschränkten Studienganges erfolgt über die Platzvergabe in einem Auswahlverfahren gemäß Hochschulzulassungsverordnung M-V. D. h. in diesem Fall müssen Sie sich regulär bis 15.07. für den betreffenden Studiengang über das Bewerbungsportal der Hochschule bewerben. Mit der Bewerbung ist zusätzlich der Antrag auf Studiengangswechsel einzureichen.
- Ein Wechsel in ein höheres Semester eines zulassungsbeschränkten Studienganges erfolgt über den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Das ist noch wichtig
- Auf Antrag können Ihnen Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium auf das neue Studium angerechnet werden. Das könnte für Sie von Vorteil sein, wenn Sie in ein höheres Semester eingestuft werden möchten. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrem Prüfungsausschuss auf. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
- BAföG-Empfänger sollten sich bei einem Wechsel ihres Studienfaches unbedingt bei den Ansprechpartnern des Studentenwerkes beraten lassen.