Studiengangswechsel

Sie sind bereits an der Hochschule Neubrandenburg immatrikuliert und wollen in einen anderen Studiengang der Hochschule Neubrandenburg wechseln? Dann ist folgendes zu beachten:

  • Ein Wechsel in einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang ist mit dem Antrag auf Studiengangswechsel innerhalb der für die Rückmeldung vorgesehenen Frist, spätestens jedoch bis zu vier Wochen nach Semesterbeginn (01.03. bzw. 01.09.) beim Immatrikulations- und Prüfungsamt zu beantragen.
  • Ein Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt über die Platzvergabe in einem Auswahlverfahren gemäß Studienplatzvergabesatzung vom 15.07.2021. D. h. in diesem Fall müssen Sie sich regulär bis zum 15.01. bzw. bis 15.07. für den betreffenden Studiengang über das Bewerbungsportal der Hochschule bewerben. Mit der Bewerbung ist zusätzlich der Antrag auf Studiengangswechsel einzureichen.

Das ist noch wichtig

  • Auf Antrag können Ihnen Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium auf das neue Studium angerechnet werden. Das könnte für Sie von Vorteil sein, wenn Sie in ein höheres Semester eingestuft werden möchten. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu dem Prüfungsausschuss Ihres beabsichtigten Studienganges auf.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie neben den Antrag auf Studiengangswechsel zusätzlich den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der o.g. Frist stellen müssen.
  • BAföG-Empfänger sollten sich bei einem Wechsel ihres Studienfaches unbedingt bei den Ansprechpartnern des Studierendenwerkes beraten lassen.