ERASMUS-Stipendium

Das ERASMUS Stipendium soll ein Beitrag zur Deckung der mit einem Auslandsstudium oder Auslandspraktikum verbundenen zusätzlichen Kosten sein, wie z.B. Reisekosten, Kosten für vorbereitenden Sprachunterricht und höhere allgemeine Lebenshaltungskosten im Gastland. Gefördert werden Studien- oder Praktikumsaufenthalte in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, der Türkei und Nord-Mazedonien. 

Im ERASMUS+ Programm ist eine Mehrfachförderung erlaubt, d.h. pro Studienphase (Bachelor-, Master- und PhD-Zyklus) ist eine Förderung von insgesamt 12 Monaten Dauer möglich. Diese 12 Monate Förderung können in eine Studien- und Praxisphase aufgeteilt werden. Für die Förderung einer Langzeitmobilität ist ein Mindestaufenthalt von zwei Monaten vorgeschrieben. 

Die Höhe der monatlichen Stipendienraten ist von der NA DAAD gestaffelt nach Ländergruppen (entsprechend der Höhe der Lebenshaltungskosten im Gastland) festgelegt. Entsprechend der Aufenthaltsdauer ist eine Tag-genaue Auszahlung vorgeschrieben. Folgende Einteilung und Stipendienraten gibt es (ab Projektjahr 2022): 

- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich,     Portugal, Spanien, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien,   Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn.

Für ein Praktikum wird ein monatliches Top-up von 150 EUR gezahlt. 

Zudem können Teilnehmenden Top-ups und Zuschüsse für folgende Zwecke zugewiesen werden: 

  • Green travel/ grünes Reisen
  • Fewer opportunities/ benachteiligte Gruppen
  • Inclusion support/ Sonderförderung

Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern (KA171) ist ein mit ERASMUS+ geförderter Studierenden- und Dozierendenaustausch mit Partnerhochschulen außerhalb Europas. In dieser Maßnahme stellt das International Office jährlich für ausgewählte Partner einen gesonderten Antrag bei der EUC, der ein qualifiziertes Auswahlverfahren durchläuft. Im Projekt 2022 werden Maßnahmen mit den Partnerhochschulen in Marokko, Tunesien und der Ukraine gefördert.   

Voraussetzungen für eine Bewerbung im ERASMUS+-Programm:

  • An der Hochschule Neubrandenburg eingeschriebene Vollzeitstudierende, unabhängig welcher Nationalität.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Landessprache bzw. der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten oder das Praktikum durchgeführt werden.

 

ERASMUS-Studium

ERASMUS-Studium

Studierende erhalten mit ERASMUS+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.

Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt jeweils zwischen drei und zwölf Monaten pro Studienphase (BA, MA, PhD) an einer ausländischen Gasthochschule gefördert werden.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  •  Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  •  Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  •  Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  •  Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten gestaffelt nach  Ländergruppen (Zielland)

Bewerbungsfrist:

für das gesamte folgende Studienjahr bis zum 28. Februar im International Office

Mindestvoraussetzungen für eine Förderung:

  • Aufenthaltsdauer: 2 - 12 Monate
  • Das Studium darf nur an einer Partnerhochschule in der EU stattfinden
  • Die ausgewählten Module müssen den Anforderungen der Studieninhalte entsprechen

 

Ablauf der Bewerbung

Antragsformular ausfüllen

Laden Sie das Antragsformular aus dem Downloadbereich herunter, füllen Sie es online aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie das vollständige Formular zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das International Office (international.office@hs-nb.de).

Lebenslauf erstellen

Erstellen Sie einen tabellarischen Lebenslauf auf Englisch.

Motivationsschreiben verfassen

Verfassen Sie ein halb- bis einseitiges Motivationsschreiben auf Englisch, in dem Sie Ihre Beweggründe für den Auslandsaufenthalt erläutern. Bei ERASMUS+ ist das Motivationsschreiben im Antragsformular enthalten.

Unterlagen einreichen

Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular, den Lebenslauf, das Motivationsschreiben und Ihre Leistungsübersicht aus SB-Online an das International Office (international.office@hs-nb.de).

Nominierung durch die outgoing KoordinatorIn

Zu festgelegten Fristen wird die Outgoing KoordinatorIn aus dem International Office Sie als Austausch-StudentIn an der Partnerhochschule nominieren. Anschließend erhalten Sie zeitnah weitere Informationen zur Anmeldung direkt von der Partnerhochschule.

Learning Agreement erstellen

Erstellen Sie einen detaillierten Studienplan, in dem Sie die Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausland festlegen, die Ihre in Neubrandenburg abzulegenden Module ersetzen sollen (Learning Agreement). Besprechen Sie dies mit Ihrem Auslandsbeauftragten.

Learning Agreement im OLA Portal anlegen

Legen Sie das Learning Agreement im Online Learning Agreement Portal an und geben Sie die Kontaktdaten Ihres Auslandsbeauftragten an. Unterzeichnen Sie das Learning Agreement am Ende selbst im Tool. Beides dient als Bestätigung, dass die gewählten Kurse/Module angeboten und nach Ihrer Rückkehr als Studienleistung anerkannt werden.

Achtung: Alle Studierenden, die ein Erasmus+ Stipendium erhalten, müssen ihre Lernvereinbarungen online erstellen. Unter Angabe Ihres Hochschul-Accounts erstellen Sie ihr Profil.

Anleitung zum Ausfüllen des Online Learning Agreement (OLA)

Änderungen im Ausland über das OLA Portal sichern

Falls Sie Ihren Studienplan im Ausland ändern müssen oder erst dort an die notwendigen Informationen zu den Lehrveranstaltungen gelangen, nutzen Sie das OLA Portal: Changes to Learning Agreement, um sich den Leistungstransfer zu sichern.

Versicherungsschutz sicherstellen

Denken Sie an ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Informieren Sie sich auch beim DAAD über die Möglichkeiten einer Gruppenversicherung.

 

Im Ausland

Transcript of Record erstellen lassen

Lassen Sie sich von der Koordinatorin ein Transcript of Record ausstellen, das Informationen zu den besuchten Kursen, absolvierten Prüfungsleistungen, erreichten ECTS-Punkten und Prüfungsnoten enthält.

Bestätigung der Aufenthaltsdauer

Lassen Sie sich die Dauer Ihres Aufenthalts taggenau bestätigen (gesonderter Letter of Confirmation oder im Transcript of Records).

 

Nach der Rückkehr

Anrechnung im International Office

Reichen Sie im International Office den Antrag auf Anrechnung, das Learning Agreement (einschließlich Änderungen) und das Transcript of Records ein.

Berücksichtigung des Transcript of Records

Das Transcript of Records dient als Nachweis, dass Sie die im Learning Agreement vereinbarten Leistungen erfolgreich erbracht haben. Die im Ausland erbrachten Noten werden in das heimische Notensystem umgerechnet.

Aufenthaltsbestätigung einreichen

Innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr reichen Sie die Aufenthaltsbestätigung (Letter of Confirmation) im International Office ein.

ERASMUS – Praktikum

ERASMUS – Praktikum

ERASMUS+ fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).

Auslandspraktika im Rahmen des Erasmus+-Programms dienen der beruflichen Bildung von Studierenden durch Betriebspraktika in Unternehmen und Organisationen in Europa. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.

Ob ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit konkret gefördert werden kann, hängt davon ab, ob Förderungskontingente vorhanden sind und ob die Praktikumsinhalte mit den fachlichen Studieninhalten übereinstimmen.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistung;

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule,Unternehmen und Studierenden
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten gestaffelt nach Ländergruppen (Zielland)

Mindestvoraussetzungen für eine Förderung:

  • Praktikumsdauer: 2 - 12 Monate (pro Studienphase im BA, MA, PhD)
  • Das Praktikum sollte in einem Unternehmen in Europa stattfinden
  • Die vorgesehene Tätigkeit muss den Anforderungen der Studieninhalte entsprechen
  • Die Studierenden können bereits im ersten Studienjahr gefördert werden
  • neu: Praktikum von Absolventen/Graduierten: 

          - Bewerbung und Auswahl im letzten Studienjahr 

          - Praktikum nach dem Bachelorabschluss mit ERASMUS-Stipendium

            (innerhalb eines Kalenderjahres nach Abschluss)

Wer kann nicht aufnehmende Einrichtung für Praktika sein:

  • Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union
  • Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten
  • Nationale diplomatische Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland

Ablauf der Bewerbung:

  • Antragstellung auf Förderung im ERASMUS+-Programm für ein Praktikum im Wintersemester bis 28. Februar und für ein Praktikum im Sommersemester bis 30. September im International Office
  • eigenständige Suche einer Praktikumsstelle (innerhalb der EU)
  • Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten im Fachbereich über Inhalte und Ziele des Praktikums
  • Vertragsabschluss (Zuschussvereinbarung und Ausbildungsvertrag)
  • Nach der Rückkehr die Aufenthaltsbestätigung und den Studierendenbericht (eu-community.daad.de) im International Office abgeben.
Graduiertenmobilität - Praktikum

Graduiertenmobilität - Praktikum

Eine weitere Möglichkeit für die Durchführung und Förderung eines Praktikums ist die Finanzierung eines Graduiertenpraktikums im EU-Raum nach Beendigung des Bachelorstudiums, um ggf. Zeit bis zum Beginn eines Masterstudiums zu überbrücken. Voraussetzung ist die Antragstellung - s. Praktikum - noch während des Studiums und die Verfügbarkeit von bisher nicht genutzten Fördermonaten im Erasmus+ Programm während des Bachelorstudiums. 

ERASMUS international

ERASMUS international

Ab dem Studienjahr 2016/17 verfügt unsere Hochschule über Erasmus-Stipendien, die eine Studierenden- und Dozierendenmobilität zu Partnerhochschulen außerhalb des Erasmus-Raumes ermöglichen. Mit der Staatlichen Universität für Landwirtschaft in Pensa, Russland und der Staatlichen Nationaluniversität in Lviv, Ukraine, sind über das Erasmus+ Programm geförderte Austausche möglich.