Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit sowie Studium

Die am 31. Januar 2018 stattgefundene Auftaktveranstaltung war ein 1. Aufschlag um Fragen der Vereinbarkeit im Pflegefall für Mitarbeitende und Studierende anzusprechen. Weitere Veranstaltungen sollen folgen. Den intern versandten Newsletter finden Sie zum Nachlesen hier.


Informationsveranstaltung für pflegende Studierende und Mitarbeitende

Was ist, wenn während des Studiums nahe Angehörige erkranken und Pflegebedarf entsteht? Wie kann ich Arbeitszeiten auf meine persönlichen Umstände zur Pflege meiner Eltern abstimmen? Hat der Arbeitgeber Hochschule Erfahrungen im Umgang mit Mitarbeitenden in dieser Situation? - Diese oder ähnliche Fragen können entstehen, wenn nahe Angehörige kurzzeitig oder auf nicht absehbare Zeit einen Pflegebedarf haben und die Frage der Vereinbarkeit von Studium bzw. Arbeit drängend wird.

Der Begriff "Familie" umfasst dabei jede Gemeinschaft, in denen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen.

Die Hochschule Neubrandenburg möchte dazu informieren.

Am Mittwoch, dem 31. Januar 2018 ab 15 Uhr wird es dazu eine Informationsveranstaltung geben. Initiiert durch die Prorektorin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Marion Musiol, werden die engagierten Kollegen aus dem Fachbereich Gesundheit-Pflege-Management zunächst allgemein referieren. Wir freuen uns, Prof. Dr. Wolfgang von Gahlen-Hoops sowie Friedrich Eydam als Referenten gewinnen zu können. In diesem ersten Format können Detailfragen vielleicht erst angerissen werden, weitere Formen des Austausches werden jedoch vorbereitet und geplant.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bzw. Ihre Rückmeldungen zum Termin!


Pflege von Angehörigen

Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft wird die Vereinbarkeit von Pflege mit einer beruflichen Tätigkeit für immer mehr Beschäftigte in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. 

Nach § 7a SGB XI haben alle gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin ihrer Pflegekasse.

Pflegende Angehörige, die die Versorgung und Betreuung ihrer Angehörigen nicht allein leisten können, bietet der Pflegemarkt eine Fülle an Dienstleistungen. Das Angebot reicht von Tagespflegeeinrichtungen über die ambulante Pflege bis hin zum betreuten Wohnen und der vollstationären Betreuung in Pflegeheimen.

Weitere aktuelle Hinweise können Sie aktualisiert u.a.auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit aufrufen.