Haben Sie kein Abitur, keine Fachhochschulreife und auch keine Hochschulzugangsberechtigung durch eine Fortbildungsprüfung über 400 Stunden erlangt, besteht für Sie die Möglichkeit, über die Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.
 

  • Hochschulzugangsberechtigung durch Hochschulzugangsprüfung

Um an der Hochschulzugangsprüfung teilnehmen zu können, reichen Sie bitte spätestens bis zum 1. September folgende Unterlagen ein:

  1. das Antragsformular und
  2. eine ausführliche Darstellung des bisherigen Bildungsganges
    unter besonderer Berücksichtigung der schulischen und beruflichen Ausbildung,
    amtlich beglaubigte Kopien des Schulabgangs- bzw. Schulabschlusszeugnisses,
    amtlich beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses, wenn der Beruf für das Studium einschlägig ist,
    amtlich beglaubigte Nachweise über die einschlägige Berufstätigkeit und
    Nachweise über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Die erforderlichen Unterlagen für die Hochschulzugangsprüfung sind entsprechend dem Briefkopf im Antragsformular im Dezernat I unserer Hochschule einzureichen. Beachten Sie bitte, dass die Prüfung gebührenpflichtig ist (104,00 €). Sie erhalten einen Gebührenbescheid zugestellt.

Alles Wesentliche zur Hochschulzugangsprüfung finden Sie zusammengefasst auch noch einmal in der