Praktika und Praktikantenamt

Bachelor Agrarwirtschaft

Grundsätze

  • Wesentliche Bestandteile des Agrarstudiums sind Praktika. Sie bieten eine gute Vorbereitung für den Berufseinstieg.
  • Informationen rund um die Praktika gibt es im
    LMS-MOODLE unter Kursbereiche Agrarwirtschaft/ Praktikantenamt

Kurzinfos zum Pflichtpraktikum

Praktikum I
Praktikum I - Ziele

Das Praktikum I vermittelt dem/der Studierenden des Bachelor-Studienganges Agrarwirtschaft die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen praktischen Kenntnisse der Abläufe landwirtschaftlicher Produktionsverfahren, landwirtschaftlicher Betriebsführung sowie einen Einblick in die sozialen Verhältnisse der in der Landwirtschaft tätigen Menschen.

Der/Die Studierende wird vom Betrieb soweit als möglich in das Betriebsgeschehen integriert und erhält Einblick in die Abläufe der Produktionsverfahren sowie der wirtschaftlichen Prozesse. Dabei erhält der/die Studierende auch die Möglichkeit, in betrieblichen Prozessen beziehungsweise Teilprozessen
Verantwortung zu übernehmen.

Am Ende des Praktikums kennt der/die Studierende die grundsätzlichen praktischen Abläufe landwirtschaftlicher Produktionsverfahren im pflanzlichen und tierischen Bereich. Darüber hinaus ist er/sie in der Lage, eine Zugmaschine mit Anbaugeräten zu bedienen und selbstständig zu führen. Hierzu verfügt er/sie grundsätzlich über eine geeignete Fahrerlaubnis. Er/sie kennt die wichtigsten Maschinen und Geräte im Innen- und Außenbereich eines landwirtschaftlichen Betriebes. Durch die intensive Beschäftigung mit den betrieblichen Abläufen schult der/die Studierende seine/ihre Fähigkeiten zum vernetzten Denken. Die sozialen Gegebenheiten in der ländlichen Arbeitswelt sind ihm/ihr vertraut.

Praktikum I - Inhalte
  • Der/Die Studierende arbeitet als Vollzeitkraft im Betrieb.
  • Im pflanzlichen Bereich lernt der/die Studierende die im Betrieb angebauten Kulturpflanzen, Fruchtfolgen, die angewandten Bodenbearbeitungs-, Pflanzenschutz- und Düngungsmaßnahmen, die Pflege- und Ernteverfahren, die dabei eingesetzten Maschinen, den Arbeitszeitbedarf und auftretende Probleme kennen.
  • Im tierischen Bereich lernt der/die Studierende Tierarten und -rassen, ihre Haltungsweisen, die mit der Aufzucht verbundenen Spezifika, die eingesetzten Futtermittel und deren Gewinnung, die Fütterung sowie die Gewinnung und Verarbeitung der tierischen Produkte kennen.
  • Im Rahmen der Betrachtung des Gesamtbetriebs lernt der/die Studierende die vorhandenen Gebäude und Maschinen kennen und setzt sich mit den Arbeitsleistungen der Mitarbeiter/innen und dem sonstigen Betriebsgeschehen kritisch auseinander. Der/Die Studierende erhält einen Einblick in die Grundsätze der landwirtschaftlichen Betriebsführung und in die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
  • Ergänzende Kurse zur Erweiterung der praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, z. B. an einer DEULA-Lehranstalt sowie auch der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen L bzw. T sind ausdrücklich erwünscht und werden auf die Zeit des Praktikums angerechnet.
  • Mit einem nach Beendigung des Praktikums I erstellten Praktikumsbericht (siehe Anhang 1 der Praktikantenordnung) weist der/die Studierende nach, dass er/sie den Aufbau der besuchten Betriebe, ihre Ausstattung und die betrieblichen Abläufe kennen gelernt und reflektiert hat.
Praktikum I - Dauer, Zeitabschnitte und Fristen
  • Das Praktikum I hat eine Gesamtdauer von 18 Wochen (siehe Prüfungsordnung, § 2 Abs. 5).
  • Ein 8-wöchiges Vorpraktikum (1. Teil, Praktikum 1) ist der erste Teil der 18-wöchigen Praktikumszeiten und ist gleichzeitig Zulassungsvoraussetzung für das Bachelor-Studium der Agrarwirtschaft. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich. Evtl. offene Vorpraktikumszeiten sind bis zum Ende des 2. Semesters zu absolvieren. Über diese Praxisphase legt der/die Studierende bei der Einschreibung ein Zeugnis vor.
  • Die verbleibenden zehn Wochen des Praktikums sind in maximal 2 Abschnitten in der vorlesungsfreien Zeit bis nach dem Abschluss des 3. Semesters abzuleisten. Eine Gliederung des Praktikums in Teilpraktika ist somit in bis zu drei Teilen möglich, wobei das Vorpraktikum den 1. Teil darstellt. Ein Praktikumsabschnitt hat mindestens 4 zusammenhängende Wochen zu umfassen. Die Teilnahme an einschlägigen Weiterbildungskursen (z. B. DEULA, s. o.) wird aber nicht als eigenständiger Praktikumsteil gewertet.
  • Der Bericht zum Praktikum I ist spätestens zum 31.Dezember (i. d. R. im 5. Fachsemester) bei den Praktikumsbeauftragten einzureichen. Im Laufe des Sommersemesters gilt der Stichtag: 30. April.
Praktikum II
Praktikum II - Ziele

Das Praktikum II vermittelt dem/der Studierenden des Bachelor-Studienganges Agrarwirtschaft den ersten Überblick über ein potentielles berufliches Arbeitsfeld außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe. Der/die Studierende erhält die Möglichkeit, seine/ihre im Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Schlüsselqualifikationen im betrieblichen Alltag zu ergänzen beziehungsweise weiter zu entwickeln.

Zu diesem Zweck wird der/die Studierende vom Unternehmen soweit als möglich in das Betriebsgeschehen integriert. Der/die Studierende erhält Einblick in die Abläufe der Produktionsverfahren sowie der wirtschaftlichen Abläufe, in die das Unternehmen eingebunden ist. Dabei erhält er/sie als Studierende auch die Möglichkeit, in betrieblichen Prozessen beziehungsweise Teilprozessen Verantwortung zu übernehmen.

Nach Abschluss des Praktikums II verfügt der/die Studierende über eine gewisse Sicherheit im Umgang und in der Steuerung von Betriebsabläufen in einem Unternehmen.

Der/Die Studierende verfügt über Kenntnisse, Fähigkeiten und Schlüsselqualifikationen, um das unternehmerische Umfeld richtig einzuschätzen und Entscheidungen vorzubereiten beziehungsweise zu treffen. Darüber hinaus verfügt der/die Studierende über integrative Fähigkeiten im Umgang mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, im richtigen Umgang mit Kunden und mit Geschäftspartnern.
Der/Die Studierende kann Geschäftskorrespondenz zielgerichtet führen und die praktische Umsetzung betrieblicher Ziele verantwortungsbewusst verfolgen.

Praktikum II - Inhalte
  • Die Inhalte richten sich beim Praktikum II primär an den Bedürfnissen des ausbildenden Unternehmens aus. Die Hochschule Neubrandenburg fordert als Minimalvorgabe, dass der Erwerb und die Anwendung fachbezogenen Wissens durch das Unternehmen ermöglicht werden.
  • Nach Abschluss des Praktikums II erstellt der/die Studierende einen Praktikumsbericht (siehe Anhang 1 der Praktikantenordnung). Der Bericht soll einerseits die Inhalte des Praktikums vorstellen, andererseits aber auch die betrieblichen Abläufe im Unternehmen und die Ergebnisse der übertragenen Arbeiten reflektieren.
Praktikum II - Dauer, Zeitabschnitte und Fristen
  • Das Praktikum II besteht aus einem 12-wöchigen Unternehmenspraktikum im vor- und nachgelagerten Bereich der Agrarwirtschaft und dem Seminar laut Modulkatalog (Modul Nr.: B-PM701).
  • Das Praktikum II kann frühestens ab Ende des 3. Semesters und in maximal 2 Abschnitten (2 Unternehmen) abgeleistet werden.
  • Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages wählt der/die Studierende eine/n Mentor/in aus dem Kreis der Professoren/innen des Studiengangs Agrarwirtschaft und stimmt mit dieser/m das Praktikumsvorhaben und spezifische Ziele ab. Der/die Mentor/in wird in der Ausbildungsanzeige benannt.
  • Der Bericht zum Praktikum II ist spätestens in dem Semester einzureichen, in dem der Bachelor-Abschluss erreicht werden soll. Spätester Abgabetermin an den/die Praktikumsbeauftragte(n) im Sommersemester ist der 30. April, im Wintersemester der 31. Dezember.
  • Für das das Praktikantenseminar werden pro Semester 2 Termine angeboten und in geeigneter Form, i. d. R. über das Lernmanagementsystem „Moodle“ in geeigneter Form bekanntgegeben. Die Notenvergabe erfolgt durch Mentor/in und Praktikumsbeauftragte.
  • Für das jeweilige Praktikantenseminar ist eine Anmeldung bis spätestens 3 Wochen vor dem angekündigten Präsentationstermin bei dem/der Praktikumsbeauftragten erforderlich.

Praktikumsordnung

Ansprechpartner

Praktikumsbeauftragter A-K

Silvia Bachmann-Pfabe
SG Agrarwirtschaft (FB AL): Professur - Pflanzenernährung und Bodenkunde
Raum 317.3 - Haus 3
0395 5693-2114
0395 5693-72114

Praktikumsbeauftragter L-Z

Prof. Dr. habil. Christian Looft
SG Agrarwirtschaft (FB AL): Professur für Tierzucht und Tierhaltung
Raum 308.3 Haus 3
0395 5693 - 2110
0395 5693-72110