Zulassungsvoraussetzungen

Zum Master-Studiengang „Organisationsentwicklung und Inklusion“ wird zugelassen, wer einen

  • Bachelorstudiengang mit 210 Credits oder 180 ECTS (zusätzlicher ECTS-Erwerb ist möglich*) beziehungsweise
  • Diplom- oder Magister-Studiengang

abgeschlossen hat.

Die Zulassung zum Master-Studiengang „Organisationsentwicklung und Inklusion“ an der Hochschule Neubrandenburg ist an nachfolgende weitere Zulassungsvoraussetzungen gebunden:

  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern,
  • ein Motivationsschreiben, in dem die besondere Studienmotivation und die für das Studium relevanten Kenntnisse dargestellt werden, die in Beruf, Studium, Weiterbildung oder durch privates Engagement erworben wurden,
  • ein Nachweis einer aktuell andauernden, vertraglich gesicherten Beschäftigung in einschlägigen Bereichen im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche.

* Kann die Anzahl von 210 Credits nicht nachgewiesen werden, ist es möglich, über den Besuch von Veranstaltungen an der  Hochschule Neubrandenburg bzw. durch Anrechnung von adäquaten Leistungen weitere Credits zu erwerben. Der Nachweis ist spätestens bis zum Ende des 4. Semesters zu erbringen und wird als Auflage im Zulassungsbescheid festgelegt. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Auflage erfüllt ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.