Berufsbegleitend in Teilzeit studieren

Der Studiengang "Management im Gesundheitswesen" ist als Vollzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern konzipiert. Es ist aber auch möglich, dieses Studienangebot in Teilzeit zu absolvieren. Die Studiendauer beträgt dann 6 Semester.

Für den Studiengang "Management im Gesundheitswesen" halten wir nach Möglichkeit feste Vorlesungstage vor (für das WiSe 2023/2024 Donnerstag und Freitag sowie ggf. Samstag). Dies gilt auch für den Prüfungszeitraum - Klausuren und z. B. mündliche Prüfungen erfolgen an diesen Wochentagen. Außerdem erfolgt für die Lehre der Einsatz analoger, digitaler und hybrider Lehrformen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Informieren Sie sich dazu gerne im Vorlesungsplan für das Wintersemester 2023/2024 (Studiengangskürzel: MSG).

Das berufsbegleitende Teilzeitstudium "Management im Gesundheitswesen" wird nicht als gesonderter Studiengang an der Hochschule Neubrandenburg eingeführt.

Auf Grundlage von § 4 der Rahmenprüfungsordnung kann jede*r Studierende ein individuelles Teilzeitstudium absolvieren: Eine Studierende beziehungsweise ein Studierender kann gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Semesters erklären, dass sie beziehungsweise er in den darauffolgenden vier Semestern wegen einer von ihr oder ihm ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung oder Pflege oder wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nur etwa die Hälfte der für ihr beziehungsweise sein Studium nach der Fachstudienordnung vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. Das Antragsverfahren wird im § 4 der Rahmenprüfungsordnung erklärt.

Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte dieses Formular: Antrag auf Teilzeitstudium SG MSG

Lehrveranstaltungs- und Prüfungsplanung auf Grundlage der Fachprüfungsordnung und Fachstudienordnung 2023

In der Übersicht sind die den Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen aufgelistet. Sie können der Übersicht entnehmen, in welchem Semester diese Lehrveranstaltungen angeboten werden und wann die (Teil)Prüfungsleistungen zu erbringen sind:

Bitte beachten Sie: Diese Übersicht ist nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind die Dokumente der Fachprüfungsordnung und Fachstudienordnung!

Bei Fragen, für weitere Informationen und auch für eine individuelle Studienberatung wenden Sie sich gerne an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Management:

Prof. Dr. rer. pol. Bernhard Langer
FB Gesundheit, Pflege, Management: Professur: Management im Gesundheits- und Sozialwesen, insbesondere Qualitäts- und Projektmanagement
Raum 116 - Haus 1
0395 5693 - 3107
0395 5693 - 73107