Grundsätzlich benötigen Sie für ein Bachelor-Studium immer eine Hochschulzugangsberechtigung. Diese erhalten Sie:

  • durch den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife

Entsprechend § 18 Landeshochschulgesetz (LHG M-V) ist für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer auf das Studium vorbereitenden Bildung erbracht. Für ein Studium an einer Fachhochschule ist diese erforderliche Qualifikation durch den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen. 

  • durch eine Fortbildungsprüfung über 400 Stunden

Eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie entsprechend § 18 des Landeshochschulgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 2 der „Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Qualifikationsverordnung - QualVO M-V)“ u. a. auch durch das Ablegen der Meisterprüfung oder einer Fortbildungsprüfung über 400 Stunden. Die Anerkennung setzt voraus, dass die berufliche Fortbildung auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut, eine Aufstiegsfortbildung beinhaltet, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meisterprüfung entspricht.
Für eine erste Orientierung lohnt sich ein Blick in diese Zusammenstellung: Mit allen Fortbildungen, die dort aufgeführt sind (für unseren Bereich insbesondere unter 2.5 ab Seite 17), erlangen Sie die Hochschulzugangsberechtigung und brauchen nicht mehr an der Zugangsprüfung teilnehmen. Fragen Sie zu dieser Anerkennung zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte trotzdem noch einmal bei unserer Mitarbeiterin im Dezernat I, Katja Kuternoga (Tel.: 0395/5693 1101) nach. 

  • durch die Hochschulzugangsprüfung

Haben Sie kein Abitur, keine Fachhochschulreife und auch keine Hochschulzugangsberechtigung durch eine Fortbildungsprüfung über 400 Stunden erlangt, besteht für Sie die Möglichkeit, über die Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.

  • durch die Zulasssung zum Probestudium

Die Hochschule Neubrandenburg bietet zum Wintersemester 2026/2027 erstmals ein Probestudium an. Dieses eröffnet Ihnen als beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung einen weiteren Zugang zu einem Bachelorstudium.
Wenn Sie die Voraussetzungen für das Probestudium erfüllen, werden Sie befristet für die Dauer von zwei Semestern (Verlängerung um max. zwei weitere Semester möglich) in den Bachelor-Studiengang Ihrer Wahl immatrikuliert.
In dieser Zeit müssen Sie die regulären Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich absolvieren. Sie besuchen also die Module und melden sich zu den entsprechenden Prüfungen an.
Wenn Sie nach  Ablauf der zwei Semester Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 50 Prozent der vorgesehenen Leistungen (i. d. R. 15 ECTS-Punkte je Semester) nachweisen können, haben Sie das „Probestudium“ bestanden und können das Studium direkt fortsetzen.  
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, dem Ablauf sowie den Bewerbungsmodalitäten finden Sie unter: https://www.hs-nb.de/studium-weiterbildung/vor-dem-studium/bewerbung/probestudium/.