Hauptpersonalrat (K) beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit:
Der HPR(K) ist für alle dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V nachgeordneten Dienststellen zuständig.
Arbeitsgrundlage:
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Februar 1993 / § 46 PersVG M-V Stufenvertretung / Abs. 1 :
''Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen … werden … bei den obersten Dienstbehörden Hauptpersonalräte gebildet (Stufenvertretungen)''
Aufgaben des HPR(K):
Sie entsprechen vom Grundsatz her denen der örtlichen Personalrates, u.a.:
- Beteiligung in Personalangelegenheiten (gem. § 68 PersVG M-V),
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (gem. § 69 PersVG M-V)
- Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten (gem. § 70 PersVG M-V)
Kommt zwischen einer Einrichtung und dem dortigen Personalrat in einer Angelegenheit eine Einigung nicht zustande, so kann die Dienststelle (hier das BM) entscheiden, diesen Vorgang zur erneuten Beurteilung an den HPR(K) zu übergeben (Stufenverfahren). Lehnt auch der HPR(K) die Zustimmung ab, so kann der Vorgang in der Einigungsstelle verhandelt werden.