Hauptpersonalrat (HPR) beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

 

Zuständigkeit:

Der HPR ist für alle Dienststellen im Geschäftsbereich des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

 

Arbeitsgrundlage:

Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Februar 1993 / § 46 PersVG M-V Stufenvertretung / Abs. 1 :

„Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen … werden … bei den obersten Dienstbehörden Hauptpersonalräte gebildet (Stufenvertretungen)“

 

Aufgaben des HPR:

Sie entsprechen vom Grundsatz her denen der örtlichen Personalrates, u.a.:

  • Beteiligung in Personalangelegenheiten (gem. § 68 PersVG M-V),
  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (gem. § 69 PersVG M-V)
  • Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten (gem. § 70 PersVG M-V)

 

Kommt zwischen einer Einrichtung und dem dortigen Personalrat in einer Angelegenheit eine Einigung nicht zustande, so kann die Dienststelle (hier das Ministerium) entscheiden, diesen Vorgang zur erneuten Beurteilung an den HPR zu übergeben (Stufenverfahren). Lehnt auch der HPR die Zustimmung ab, so kann der Vorgang in der Einigungsstelle verhandelt werden.

 

Weitere Informationen über die Zusammensetzung und Aufgaben des HPR

sind im Info-Heft der Personalvertretungen der Universität Rostock 1/2023 zusammengestellt.

 

 

Vertreter der Hochschule Neubrandenburg

Mitglieder im HPR

Dr. rer. nat. Martin Nitschke
SG'e Geoinformatik, Messtechnik, Geodäsie (FB LG): Mitarbeiter Mathematik und Datenverarbeitung
Raum 201 - Haus 2
0395 5693 - 4200
0395 5693 - 74200
Ross Copeland
Sprachenzentrum: Leiter - Sprachlektor Englisch
Raum 351 - Haus 1
03955693-1600
03955693-71600