Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir begrüßen Sie herzlich auf der Seite des Personalrates der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten (nPR). Wir vertreten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nichtwissenschaftlich an der Hochschule Neubrandenburg beschäftigt sind.

Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist im Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern geregelt, dort können Sie sich über unsere Aufgaben informieren. Für ein persönliches Gespräch wenden Sie sich bitte an unsere Mitglieder.

Sitzungszeit:
dienstags um 12.30 Uhr im Raum 337 (Haus 1)

Kontakt: nprhs-nbde

 

Anschrift:
Hochschule Neubrandenburg
Personalrat der nichtwiss. Beschäftigten
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg

Vorsitzende

Diana Zornow | Sektretärin im FB Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung 
npr_zornowhs-nbde | Raum 209 - Haus 1 | Tel.: (0395) 5693 - 5003

stellv. Vorsitzende

Kornelia Kossow | FB Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung: Studiengangskoordinatorin der Studiengänge BA-Soziale Arbeit, Master Beratung und Master Social Work 
npr_kossowhs-nbde | Raum 212 - Haus 1 | Tel.: (0395) 5693 - 5604

Iris Goetze | Fachpraktische Mitarbeiterin, Studiengangskoordination (FB SBE/ SG ORI)
npr_igoetzehs-nbde | Raum 206 - Haus 1 | Tel.: (0395) 5693 - 5600

Paul Lamkowski | Fachpraktischer Mitarbeiter/ Botanik/Zoologie (FB LG/ SG NLP)
npr_lamkowskihs-nbde | Raum 333a - Haus 2 | Tel.: (0395) 5693 - 4706

Frank Nathan | Kraftfahrer - Dezernat III
npr_nathanhs-nbde | Raum 169 - WG | Tel.: (0395) 5693 - 1312

Ersatzmitglieder

Dienstvereinbarungen:

Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten im Rahmen der "Gleitenden Arbeitszeit" (29.01.2010)

Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten im Rahmen der "Gleitenden Arbeitszeit" (29.01.2010)

Präambel:

Die Hochschulleitung und der Personalrat stimmen in ihrer Auffassung überein, dass die gleitende Arbeitszeit den nichtwissenschaftlich Beschäftigten die zeitliche Anpassung ihrer Arbeitsleistung an die dienstlichen Bedürfnisse und Erfordernisse ermdglichen soll. Sie räumt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Freiraum ein, in dem sie ihre Arbeitszeit unter Wahrung der dienstlichen Belange sowie des Arbeits- und Tarifrechts selbst bestimmen konnen. Damit bieten sich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Basis von Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinsamkeit neue Möglichkeiten der Gestaltung ihrer Arbeitszeit.


Diese Dienstvereinbarung gilt grundsäitzlich für nichtwissenschaftliche und fachpraktische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Neubrandenburg; hiervon ausgenommen sind die Kraftfahrerin bzw. der Kraftfahrer und die Hausmeisterinnen bzw. die Hausmeister.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (12.01.2011)

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (12.01.2011)

Das Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Angebot an alle Beschäftigten der Hochschule Neubrandenburg mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Es leistet einen Beitrag, um Arbeitszufriedenheit und Motivation zu steigern.

Die Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten und Auszubildenden der Hochschule Neubrandenburg, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Verantwortlich für die Durchführung des BEM ist das Dezernat II der Hochschule Neubrandenburg.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung für die Einführung von wechselnder Tele- und Heimarbeit (13.06.2012)

Dienstvereinbarung für die Einführung von wechselnder Tele- und Heimarbeit (13.06.2012)

Die Hochschulleitung und der beteiligte Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten verfolgen mit der wechselnden Tele- und Heimarbeit das Ziel, eine räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowohl im Interesse der Dienststelle als auch der Beschäftigten sinnvoll zu gestalten.

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle nichtwissenschaftlichen, fachpraktischen und Verwaltungsmitarbeiter/Verwaltungsmitarbeiterinnen der Hochschule Neubrandenburg, sofern deren Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der Hochschule Neubrandenburg länger als ein Jahr andauert.
Auszubildende sind nicht von der Dienstvereinbarung erfasst.
Befristet Beschäftigte sind von der v. g. Ein-Jahresregelung ausgenommen.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und Anwendung elektronischer Schließsysteme (17.06.2014)

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und Anwendung elektronischer Schließsysteme (17.06.2014)

Diese Dienstvereinbarung bezieht sich auf die Einführung und Anwendung elektronischer Schließysteme mit Speicher- oder Verarbeitungsfähigkeit.
Der Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung umfasst alle von der Hochschule Neubrandenburg genutzten Liegenschaften.

Alle Dokumente sind im HS-Portal unter Dokumente, Informationen --> Dienstvereinbarungen zu finden.