Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten (WPR)
Herzlich Willkommen beim Personalrat WPR der Hochschule Neubrandenburg
Wir setzen uns für die Interessen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Hochschule ein. Unsere Hauptaufgabe ist es, darüber zu wachen, dass Rechtsvorschriften zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden. Dafür wurden uns im Personalvertretungsgesetz M-V diverse Kompetenzen übertragen. Bei wesentlichen Personalmaßnahmen haben wir ein Mitbestimmungsrecht. Darüber hinaus kann der WPR zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen der wissenschaftlich Beschäftigten eigene Anträge bei der Hochschulleitung einbringen (Initiativrecht). Ebenso hat der Personalrat im Senat und im erweiterten Rektorat Antrags- und Rederecht. Auch dort kann er Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten vortragen und auf Abhilfe drängen.
In vielen personenbezogenen Fällen können wir jedoch nur Ihren Antrag hin aktiv werden; zögern Sie also nicht, uns bei Fragen und Problemen zu kontaktieren. Die Personalratsmitglieder unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Wir dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis an Hochschul- und Fachbereichsleitung, Vorgesetzte oder sonstige Personen weitergeben. Beim Personalrat können deshalb auch sensible Bereiche wie Mobbing, Alkoholprobleme und der Umgang mit Krankheitsfolgen angesprochen werden. Hochschulleitung und Personalrat können miteinander Dienstvereinbarungen abschließen, in denen Regeln und Verfahrensweisen festgelegt werden.
So haben wir 2015 zusammen mit dem Rektor eine Dienstvereinbarung zur Vertragsgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen des wissenschaftlichen Personals geschlossen.
Informationen zu den Mitglieder und den Dienstvereinbarungen des Personalrats der wissenschaftlichen Beschäftigen:
Informationen zu den Mitgliedern und den Dienstvereinbarungen des wissenschaftlichen Personalrates finden Sie unter
(Anmeldung erforderlich)
Unsere Aufgaben und Ziele
Unsere Hauptaufgabe ist es, darüber zu wachen, dass Rechtsvorschriften zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden. Dafür wurden uns im Personalvertretungsgesetz M-V diverse Kompetenzen übertragen. Bei wesentlichen Personalmaßnahmen haben wir ein Mitbestimmungsrecht.
Darüber hinaus kann der WPR zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen der wissenschaftlich Beschäftigten eigene Anträge bei der Hochschulleitung einbringen (Initiativrecht). Ebenso hat der Personalrat im Senat und im erweiterten Rektorat Antrags- und Rederecht. Auch dort kann er Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten vortragen und auf Abhilfe drängen.
Ihre Rechte:
In vielen personenbezogenen Fällen können wir nur auf Ihren Antrag hin aktiv werden; zögern Sie also nicht, uns bei Fragen und Problemen zu kontaktieren.
Die Personalratsmitglieder unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Wir dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis an Hochschul- und Fachbereichsleitung, Vorgesetzte oder sonstige Personen weitergeben. Beim Personalrat können deshalb auch sensible Bereiche wie Mobbing, Alkoholprobleme und der Umgang mit Krankheitsfolgen angesprochen werden.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
E-Mail: wprhs-nbde
Anschrift:
Hochschule Neubrandenburg
Personalrat der wiss. Beschäftigten
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg