Hinweis: Alle Ausführungen und Dokumente zum Studiengang "Erweitere klinische Pflege (ANP)" sind als "unter Vorbehalt der ministeriellen Genehmigung" zu verstehen.

Bildungsfreistellung für Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern

Der Master-Studiengang “Erweiterte klinische Pflege (ANP)” ist gemäß Bildungsfreistellungsgesetz M-V als berufliche Weierbildung anerkannt (Anerkennungs-Kennziffer BfG-A-234/25 vom 23.07.2025).

Beschäftigte mit Schwerpunkt ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses in Mecklenburg-Vorpommern haben einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes. Der Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung besteht für zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. 

Beschäftigte müssen die Bildungsfreistellung bei ihrem Arbeitgeber mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung beantragen

Alles zum Antragsverfahren, zur Bestätigung der Teilnahme etc. finden Sie im Portal weiterbildung-mv.de (verlinkt in der Weiterbildungsdatenbank M-V, siehe Abschnitt Fördermöglichkeiten).