Ordnungen und Satzungen des Master-Studienganges Erweitere klinische Pflege (ANP)

werden nach der ministeriellen Genehmigung an dieser Stelle veröffentlicht (wahrscheinlich im Juli 2026).


Ergänzende Hinweise zu den Modulen „Forschungsprojekt I“ und „Forschungsprojekt II“ im Master-Studiengang „Erweiterte klinische Pflege (ANP)"

Im Rahmen Ihres Master-Studiums belegen Sie die Module "Forschungsprojekt I" und “Forschungsprojekt II” im 3. und 4. Semester. Sie sollen anhand eines konkreten, wissenschaftlichen Projektes unter fachlicher Begleitung erfahrungsbasiert lernen, wie wissenschaftliche Projekte in einer Teamstruktur selbständig geplant, durchgeführt, evaluiert und abschließend dokumentiert werden. 

Das Thema des Forschungsprojektes orientiert sich am gewählten Schwerpunkt des Master-Studienganges und muss zwingend einen Bezug zu einem aktuellen Thema aus der Pflegepraxis haben. Die Themen für die Forschungsprojekte werden im Laufe des 2. Semesters bekannt gegeben. 

Das Forschungsprojekt kann (auch semesterweise) im Sinne eines praktischen Studienanteils mit einem konkreten Projektthema an anderen Hochschulen oder in Praxiseinrichtungen weltweit absolviert werden. Weitere Informationen zur individuellen Ausgestaltung Ihres Forschungprojektes entnehmen Sie bitte den „Ergänzenden Hinweisen zum Modul „Forschungsprojekt" in den Master-Studiengängen".