Zugangsvoraussetzungen: Bachelor-Abschluss, ggf. Ausbildung und berufspraktische Tätigkeit

Zum weiterbildenden und berufsbegleitenden Master-Studium „Erweiterte klinische Pflege (ANP)“ kann nur zugelassen werden, wer

  1. ein Bachelor-Studium nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) oder
  2. ein Bachelor-Studium nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) oder
  3. ein Bachelor-Studium nach dem Hebammengesetz (HebG) erfolgreich abgeschlossen hat oder
  4. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur*zum
    - Altenpfleger*in,
    - Anästhesietechnischen Assistent*in,
    - Diätassistent*in,
    - Ergotherapeut*in,
    - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
    - Gesundheits- und Krankenpfleger*in,
    - Hebamme/Entbindungspfleger, 
    -  Logopäd*in,
    - Masseur*in/Medizinische*r Bademeister*in
    - Medizinische*r Technolog*in für Funktionsdiagnostik (bis 2022: Medizinisch-technische*r Assistent*in für Funktionsdiagnostik),
    - Medizinische*r Technolog*in für Laboratoriumsanalytik (bis 2022: Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in),
    - Medizinische*r Technolog*in Radiologie (bis 2022: Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in),
    - Notfallsanitäter*in,
    - Operations-technischen Assistent*in,
    - Orthoptist*in,
    - Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Pflegefachperson,
    - Pharmazeutisch-techn. Assistent*in oder
    - Physiotherapeut*in nachweisen kann 
    und  zusätzlich zur absolvierten Ausbildung einen einschlägigen Bachelor-Studiengang im Bereich „Pflege“ oder „Gesundheit“ bestanden hat.
  5. Der Zugang zum weiterbildenden und berufsbegleitenden Master-Studiengang „Erweiterte Klinische Pflege (ANP)“ ist an nachfolgende weitere Voraussetzung gebunden: Nachweis einer qualifizierten berufspraktischen Erfahrung von mindestens einem Jahr nach der absolvierten Ausbildung oder dem absolvierten Studium.

Alle Informationen zum Studiengang zusammengefasst finden Sie im Flyer Studiengang “Erweitere klinische Pflege (ANP)”.