Bildungsfreistellung für Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern
Der Master-Studiengang “Erweiterte klinische Pflege (ANP)” ist gemäß Bildungsfreistellungsgesetz M-V als berufliche Weiterbildung anerkannt.
Alles zum Antragsverfahren, zur Bestätigung der Teilnahme etc. finden Sie im Portal weiterbildung-mv.de (verlinkt in der Weiterbildungsdatenbank M-V, siehe Abschnitt Fördermöglichkeiten).
Bildungsfreistellung für Beschäftigte in Brandenburg
Der Master-Studiengang “Erweiterte klinische Pflege (ANP)” ist gemäß der Bildungsfreistellungsverordnung als berufliche Weiterbildung anerkannt.
Alles zum Antragsverfahren, zur Bestätigung der Teilnahme etc. finden Sie auf der Seite Bildungszeit für Beschäftigte.







