Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsfreistellung und Bildungszeit!

Lebenslanges Lernen wird belohnt: In fast allen Bundesländern haben Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub für zertifizierte Weiterbildungen.

Der Master-Studiengang “Erweiterte klinische Pflege (ANP)” ist gemäß Bildungsfreistellungsgesetz M-V als berufliche Weiterbildung anerkannt.

Alles zum Antragsverfahren, zur Bestätigung der Teilnahme etc. finden Sie im Portal weiterbildung-mv.de (verlinkt in der Weiterbildungsdatenbank M-V , siehe Abschnitt Fördermöglichkeiten (öffnet externen Link)).

Der Master-Studiengang “Erweiterte klinische Pflege (ANP)” ist gemäß der Bildungsfreistellungsverordnung als berufliche Weiterbildung anerkannt.

Alles zum Antragsverfahren, zur Bestätigung der Teilnahme etc. finden Sie auf der Seite Bildungszeit für Beschäftigte (öffnet externen Link).

Die Hochschule Neubrandenburg ist eine Hochschule im Sinne des § 10 Abs. 5 des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) (öffnet externen Link). 

Berufliche Bildungsveranstaltungen, die von Hochschulen durchgeführt werden, gelten nach dieser Vorschrift als anerkannt. Eine gesonderte Anerkennung durch die zuständige Berliner Senatsverwaltung ist daher nicht erforderlich.