
Bewerbungsverfahren für den Studiengang Beratung – Psychosoziale Beratung in den Handlungsfeldern Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, Bildung und Erziehung
Abschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Zulassungsbeschränkung
JA - In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine vorher festgelegte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Wie die Vergabe der Studienplätze an unserer Hochschule erfolgt, entnehmen Sie bitte der Studienplatzvergabesatzung
Sonderantrag
Zum Ausgleich persönlicher Härten und Nachteile können Sie in bestimmten Fällen Sonderanträge stellen. Wenn Sie schon ein Studium mit gleichem akademischen Grad abgeschlossen haben, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium stellen.
- Allgemeine Informationen zu Sonderanträgen
- Weitere Informationen zu den Sonderanträgen finden Sie an entsprechender Stelle im Bewerberportal während des Einreichens Ihrer elektronischen Bewerbung.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium kann zugelassen werden, wer über einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss verfügt.
Weitere Informationen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen.
Bewerbung möglich
erstes Fachsemester nur zum Wintersemester
höhere Fachsemester auch zum Sommersemester
Bewerbungsschluss
20. August für das Wintersemester 2020/21 (1. Fachsemester)
15. Juli für das Wintersemester (nur höhere Fachsemester)
15. Januar für das Sommersemester (nur höhere Fachsemester)
Freischaltung des Bewerbungsportals
Anfang Mai für das Wintersemester
Ende Oktober für das Sommersemester
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt auf zur zentralen Studienberatung:
Ansprechpartnerin:
Malve Ihrke
Telefon: 0395 5693 - 1101
Fax: 0395 5693 - 1199
zsb(at)hs-nb(dot)de
Büro: R. 447 - Haus 1
Bewerberinfo's
Zugangsvoraussetzungen
Der Zulassungsantrag zum Master-Studium ist über das Prüfungsamt der
Hochschule Neubrandenburg beim Prüfungsausschuss zu stellen.
Zum Masterstudium kann nur zugelassen werden, wer
- die Bachelor-Prüfung im Studiengang Soziale Arbeit mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 bestanden und damit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erlangt hat oder
- einen gemäß § 7 der Prüfungsordnung als gleichwertig anerkannten akademischen Abschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 nachweist und
- einen Diplom-Studiengang Soziale Arbeit an einer Hochschule mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen hat und
- vom Prüfungsausschuss auf Grundlage eines entsprechenden Antrages eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat und dessen Zulassungsantrag für das Master-Studium vom Prüfungsausschuss stattgegeben wurde, sofern ein erster berufsqualifizierender Abschluss nach Nummer 1 nachgewiesen wird.
Ausländische Studierende müssen einen in § 4 Absatz 2 der Prüfungsordnung geforderten Abschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 aufweisen. Die Äquivalenz der Noten wird unter Berücksichtigung der Äquivalenzvereinbarungen von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) festgestellt. Darüber hinaus sind Vereinbarungen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten.
Bewerbungstermin
Bewerbungen sind bis 15. Juli einzureichen.
Bewerbungsadressen
für deutsche Bewerber/-innen:
Hochschule Neubrandenburg
Immatrikulations- und Prüfungsamt
Postfach 110121
17041 Neubrandenburg
für ausländische Bewerber/-innen:
Hochschule Neubrandenburg
Akademisches Auslandsamt
Postfach 110121
17041 Neubrandenburg