Zulassungsverfahren
Ergebnisse des Zulassungsverfahrens (Hauptverfahren) für NC-Studiengänge zum WS 2022/23
Studiengang | Hauptverfahren | Nachrückverfahren |
---|---|---|
Soziale Arbeit | ||
Abiturbestenquote (1) | 620 Punkte (Note 2,1) | 472 Punkte (Note 3,0) |
Auswahlverfahren der Hochschule (2) | 489 Punkte (Note 2,9) | 436 Punkte (Note 3,2) |
Eignungsquote (3) | 346 Punkte | alle Bewerber wurden zugelassen |
Pädagogik der Kindheit | ||
Abiturbestenquote (1) | alle Bewerber wurden zugelassen | es findet kein NRV statt |
Auswahlverfahren der Hochschule (2) | alle Bewerber wurden zugelassen | es findet kein NRV statt |
Eignungsquote (3) | alle Bewerber wurden zugelassen | es findet kein NRV statt |
Beratung | ||
Auswahlverfahren der Hochschule (4) | bis Note 1,6 | bis Note 1,8 |
(1) Platzvergabe nur nach den mit der Hochschulzugangsberechtigung erworbenen Punkten
(2) Platzvergabe nach den mit der Hochschulzugangsberechtigung erworbenen Punkten verbessert durch Bonus laut Studienplatzvergabesatzung
(3) Platzvergabe nur an Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung ohne Berücksichtigung der HZB-Note
(4) Platzvergabe nach der Note des Bachelor- oder Diplomabsclusses, verbessert durch Bonus laut Studienplatzvergabesatzung (sh. unter (2)
* bei Ranggleicheit (Note oder Wartezeit) entschied das Los
Studienplatzvergabesatzung der Hochschule Neubrandenburg
Zum Wintersemester 2020/21 hat die Hochschule Neubrandenburg in Übereinstimmung mit dem Hochschulzulassungsgesetz (HZG M-V) die Auswahlkriterien für die zulassungsbeschränkte Studiengänge angepasst.
Die Studienplätze werden in 3 Hauptquoten vergeben:
- nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturbestenquote) (30 %)
- nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens (zusätzliche Eignungsquote) (10 %)
- nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens (Auswahlverfahren der Hochschule) (60 %)
Informationen zu den einzelnen Quoten und den zugehörigen Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung.
Studienplatzvergabesatzung vom 15.07.2021