Zulassungsverfahren

Ergebnisse des Zulassungsverfahrens (Hauptverfahren) für NC-Studiengänge zum WS 2022/23

Studiengang Hauptverfahren Nachrückverfahren
     
Soziale Arbeit    
Abiturbestenquote (1) 620 Punkte (Note 2,1) 472 Punkte (Note 3,0)
Auswahlverfahren der Hochschule (2) 489 Punkte (Note 2,9) 436 Punkte (Note 3,2)
Eignungsquote (3) 346 Punkte alle Bewerber wurden zugelassen
     
Pädagogik der Kindheit    
Abiturbestenquote (1) alle Bewerber wurden zugelassen es findet kein NRV statt
Auswahlverfahren der Hochschule (2) alle Bewerber wurden zugelassen es findet kein NRV statt
Eignungsquote (3) alle Bewerber wurden zugelassen es findet kein NRV statt
     
Beratung    
Auswahlverfahren der Hochschule (4) bis Note 1,6 bis Note 1,8
     

(1) Platzvergabe nur nach den mit der Hochschulzugangsberechtigung erworbenen Punkten
(2) Platzvergabe nach den mit der Hochschulzugangsberechtigung erworbenen Punkten verbessert durch Bonus laut Studienplatzvergabesatzung
(3) Platzvergabe nur an Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung ohne Berücksichtigung der HZB-Note
(4) Platzvergabe nach der Note des Bachelor- oder Diplomabsclusses, verbessert durch Bonus laut Studienplatzvergabesatzung (sh. unter (2)
* bei Ranggleicheit (Note oder Wartezeit) entschied das Los

 

Studienplatzvergabesatzung der Hochschule Neubrandenburg

Zum Wintersemester 2020/21 hat die Hochschule Neubrandenburg in Übereinstimmung mit dem Hochschulzulassungsgesetz (HZG M-V) die Auswahlkriterien für die zulassungsbeschränkte Studiengänge angepasst.

Die Studienplätze werden in 3 Hauptquoten vergeben:

  1. nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturbestenquote) (30 %)
  2. nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens (zusätzliche Eignungsquote) (10 %)
  3. nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens (Auswahlverfahren der Hochschule) (60 %)

Informationen zu den einzelnen Quoten und den zugehörigen Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung.

Studienplatzvergabesatzung vom 15.07.2021