Zulassungsverfahren
Ergebnisse des Nachrückverfahrens für NC-Studiengänge zum WS 2020/21
Das Hauptverfahren für die zulassungsbeschränkten Studiengänge ist abgeschlossen.
Das Nachrückverfahren wird ab dem 22. September 2020 durchgeführt.
Danach besteht bis zum 02.10.2020 die Möglichkeit, sich formlos (schriftlicher Antrag per Post oder E-Mail ohne Beifügen von Unterlagen) für die Teilnahme an einem eventuell stattfindenden Losverfahren zu bewerben.
Studiengang | Hauptverfahren | Nachrückverfahren |
---|---|---|
Soziale Arbeit | ||
Abiturbestenquote (1) | bis Note 2,3* | |
Auswahlverfahren der Hochschule (2) | bis Note 2,7* | |
Eignungsquote (3) | alle Bewerber wurden zugelassen | alle Bewerber wurden zugelassen |
Unterquote Wartezeit | mindestens 14 Wartesemester* | mindestens 12 Wartesemester* |
Early Education (Bachelor) | ||
Abiturbestenquote (1) | bis Note 2,4* | alle Bewerber wurden zugelassen |
Auswahlverfahren der Hochschule (2) | bis Note 2,9* | alle Bewerber wurden zugelassen |
Eignungsquote (3) | alle Bewerber wurden zugelassen | alle Bewerber wurden zugelassen |
Unterquote Wartezeit | mindestens 4 Wartesemester* | alle Bewerber wurden zugelassen |
Beratung | ||
Auswahlverfahren der Hochschule (2) | bis Note 1,6 | bis Note 1,9* |
(1) Platzvergabe nur nach der Abitur(HZB)-Note
(2) Platzvergabe nach Abitur(HZB)-Note verbessert durch Bonus laut Studienplatzvergabesatzung
(3) Platzvergabe nur an Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung ohne Berücksichtigung der HZB-Note
* bei Ranggleicheit (Note oder Wartezeit) entschied das Los
Studienplatzvergabesatzung der Hochschule Neubrandenburg
Zum Wintersemester 2020/21 hat die Hochschule Neubrandenburg in Übereinstimmung mit dem Hochschulzulassungsgesetz (HZG M-V) die Auswahlkriterien für die zulassungsbeschränkte Studiengänge angepasst.
Die Studienplätze werden in 3 Hauptquoten vergeben:
- nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturbestenquote) (30 %)
- nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens (zusätzliche Eignungsquote) (10 %)
- nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens (Auswahlverfahren der Hochschule) (60 %)
Informationen zu den einzelnen Quoten und den zugehörigen Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung.
Studienplatzvergabesatzung vom 13.05.2020