Hinweis für den Studienstart im Sommersemester 2027:
Derzeitig passen wir die Fachprüfungsordnung und die Fachstudienordnung an. Sobald die Beschlussfassungen vorliegen, erfolgt die Veröffentlichung.
Für das Matrikel 2027 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Hochschulzugangsberechtigung
- durch den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife
Entsprechend § 18 Landeshochschulgesetz (LHG M-V) ist für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer auf das Studium vorbereitenden Bildung erbracht. Für ein Studium an einer Fachhochschule ist diese erforderliche Qualifikation durch den Erwerb der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen.
- durch eine Fortbildungsprüfung über 400 Stunden
Eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie entsprechend § 18 des Landeshochschulgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 2 der „Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Qualifikationsverordnung - QualVO M-V)“ u. a. auch durch das Ablegen der Meisterprüfung oder einer Fortbildungsprüfung über 400 Stunden. Die Anerkennung setzt voraus, dass die berufliche Fortbildung auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut, eine Aufstiegsfortbildung beinhaltet, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und in Inhalt und Ausbildungstiefe einer Meisterprüfung entspricht.
Für eine erste Orientierung lohnt sich ein Blick in die Zusammenstellung "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung": Mit allen Fortbildungen, die dort aufgeführt sind (für unseren Bereich insbesondere unter 2.5 ab Seite 17), erlangen Sie die Hochschulzugangsberechtigung und brauchen nicht mehr an der Zugangsprüfung teilnehmen.
Fragen Sie zu dieser Anerkennung zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte trotzdem noch einmal bei unserer Mitarbeiterin im Dezernat I nach:

- durch die Hochschulzugangsprüfung
Haben Sie kein Abitur, keine Fachhochschulreife und auch keine Hochschulzugangsberechtigung durch eine Fortbildungsprüfung über 400 Stunden erlangt, besteht für Sie die Möglichkeit, über die Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen zu werden.
2. Ausbildung und berufspraktische Tätigkeit
Vorausgesetzt wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum*zur
Altenpfleger*in,
Anästhesietechnischen Assistent*in,
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
Gesundheits- und Krankenpfleger*in,
Hebamme/Entbindungspfleger,
Notfallsanitäter*in,
Operationstechnischen Assistent*in oder
Pflegefachfrau/Pflegefachmann
sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 36 Monaten.
3. Zusätzliches erfolgreiches Ablegen der Einstufungsprüfung
Die Einstufungsprüfung dient der Feststellung, ob Sie über Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen, die den Qualifikationszielen und dem Kompetenzniveau der ersten drei Fachsemester des Bachelorstudiengangs „Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege“ entsprechen und die auf anderem Weg als durch ein Hochschulstudium erworben wurden.
Die Einstufungsprüfung besteht aus zwei eigenständigen Prüfungsteilen:
einer kompetenzorientierten Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit und
einer mündlichen Prüfung.
Beide Prüfungsteile werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet und müssen erfolgreich absolviert werden.
Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie auch die Aufgabenstellung für die Hausarbeit. Für die Bearbeitung haben Sie 31 Tage Zeit. Als zeitliche Orientierung ist für die Hausarbeit eine Abgabe bis Mitte Januar 2027 vorgesehen.
Die mündliche Prüfung findet voraussichtlich Mitte Februar 2027 statt. Der genaue Prüfungstermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Weitere Informationen zur Einstufungsprüfung können Sie nach der Veröffentlichung der Einstufungsprüfungsordnung entnehmen. Die Aufgabenstellung zur Fallarbeit sowie die konkreten Abgabe-/Prüfungstermine werden Ihnen durch das Prüfungsamt nach Eingang und Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen mitgeteilt.
In der folgenden Checkliste für den Bachelor-Studiengang „Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege“ finden Sie alle relevanten Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungsformalitäten, zur Immatrikulation, zum Studienstart ...: Checkliste







