Schon gewusst? Deine Kompetenzen zählen im Lehramtsstudium!
Anerkennung und Anrechnung hochschulischer und außerhochschulischer Kompetenzen: Was alles möglich ist, um dein Lehramtsstudium zu flexibilisieren oder zu verkürzen, erfährst du hier!
Wenn ja, kannst du einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen.
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen sowie das digitale Antragsformular findest du unter dem folgenden link: Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen.
Wenn ja, kannst du einen Antrag auf Anrechnung dieser Kompetenzen stellen.
Allgemeine Informationen zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen sowie das digitale Antragsformular findest du unter dem folgenden link: Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen.
Die Richtlinie zum Verfahren der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen im Studiengang „Berufspädagogik – Lehramt an beruflichen Schulen (Sozialpädagogik)“ regelt Genaueres zu den Möglichkeiten der Anrechnung innerhalb des Lehramtsstudiums.
Darin findest du unter anderem Informationen zur Anrechnung von Berufsausbildungen, Fort- und Weiterbildung sowie Berufspraxis.
Berufsausbildung: Kannst du zum Zeitpunkt deiner Bewerbung für das Studium eine Berufsausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in, staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in oder einen gleichwertigen Berufsbildungsabschluss nachweisen, dann kann die Hochschule gleichwertige Leistungen aus deiner Ausbildung auf dein Lehramtsstudium anrechnen. Ein Anrechnungsbeispiel für die Ausbildung “Staatlich anerkannte*r Erzieher*in in M-V” findest du in der Anrechnungsrichtlinie.
Fort- und Weiterbildung: Eine Anrechnung von Fort- und Weiterbildungsabschlüssen ist dann möglich, wenn du diese über einen zertifizierten Weiterbildungsträger erworben hast. Dafür muss ein entsprechender Nachweis im Rahmen des Anrechnungsverfahrens eingereicht werden.







