Schon gewusst? So kannst du dein Lehramtsstudium flexibilisieren!

Anerkennung und Anrechnung hochschulischer und außerhochschulischer Kompetenzen: Was alles möglich ist, um dein Lehramtsstudium individuell anzupassen oder zu verkürzen, erfährst du hier!

Wenn ja, kannst du einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen.

Allgemeine Informationen zur Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen sowie das digitale Antragsformular findest du unter dem folgenden link: Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen.

Wenn ja, kannst du einen Antrag auf Anrechnung dieser Kompetenzen stellen.

Allgemeine Informationen zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen sowie das digitale Antragsformular findest du unter dem folgenden link: Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Die Richtlinie zum Verfahren der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen im Studiengang „Berufspädagogik – Lehramt an beruflichen Schulen (Sozialpädagogik)“ regelt Genaueres zu den Möglichkeiten der Anrechnung innerhalb des Lehramtsstudiums. 

Darin findest du unter anderem Informationen zur Anrechnung von Berufsausbildungen, Fort- und Weiterbildung sowie Berufspraxis.

Berufsausbildung: Kannst du zum Zeitpunkt deiner Bewerbung für das Studium eine Berufsausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in, staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in oder einen gleichwertigen Berufsbildungsabschluss nachweisen, dann kann die Hochschule gleichwertige Leistungen aus deiner Ausbildung auf dein Lehramtsstudium anrechnen. Ein Anrechnungsbeispiel für die Ausbildung “Staatlich anerkannte*r Erzieher*in in M-V” findest du in der Anrechnungsrichtlinie. 

Fort- und Weiterbildung: Eine Anrechnung von Fort- und Weiterbildungsabschlüssen ist dann möglich, wenn du diese über einen zertifizierten Weiterbildungsträger erworben hast. Dafür muss ein entsprechender Nachweis im Rahmen des Anrechnungsverfahrens eingereicht werden.

Berufspraxis: Die Hochschule kann prüfen, ob und in welchem Umfang (maximal 50 Prozent) die Qualifikationen und Kompetenzen aus deiner beruflichen Praxis als Teile des Studiums nach Inhalt und Niveau angerechnet werden können. Die Prüfung erfolgt individuell im Einzelfall.

Wenn ja, kannst du einen Antrag auf individuelles Teilzeitstudium stellen.

Der Bachelor-Studiengang "Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Sozialpädagogik)" ist als Vollzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern konzipiert. Es ist aber auch möglich, dieses Studienangebot in Teilzeit, als sogenanntes „individuelles Teilzeitstudium“, zu absolvieren. Ein individuelles Teilzeitstudium muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Was sind die Voraussetzungen für ein individuelles Teilzeitstudium?

Wenn du aufgrund einer Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung oder Pflege oder wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nur etwa die Hälfte der für dein Studium nach der Fachstudienordnung vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kannst, kannst du einen Antrag auf “individuelles Teilzeitstudium” stellen. 

Wie kann ein individuelles Teilzeitstudium beantragt werden?

  • Bis maximal 6 Wochen vor Start des Semesters kannst du einen begründeten Antrag auf individuelles Teilzeitstudium beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen.
  • Für deinen Antrag nutze bitte dieses Formular: Antrag an den Prüfungsausschuss
  • In dem Antrag musst du angeben, welche der vorgesehenen Lehrveranstaltungen/Module nicht besucht beziehungsweise Leistungen nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Lehrveranstaltungen/Module beziehungsweise Leistungen nachgeholt werden sollen.
  • Du planst also ganz individuell dein persönliches Studium. Achte bitte bei deiner Planung darauf, dass alle Lehrveranstaltungen nur einmal im Jahr - im Sommer- oder im Wintersemester angeboten werden und einige Lehrveranstaltungen und Module aufeinander aufbauen. Welche Veranstaltungen und Module das sind, entnimmst du bitte der Modulbeschreibung für deinen Studiengang. Die Modulbeschreibungen findest du unter dem link: Modulbeschreibungen BPS.
  • Diesen Antrag reichst du – gerne per E-Mail - im Immatrikulations- und Prüfungsamt unseres Fachbereiches ein. Vom Immatrikulations- und Prüfungsamt wird der Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss zur Bearbeitung weitergeleitet.
  • Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere, als die im Antrag aufgeführten Lehrveranstaltungen/Module beziehungsweise Leistungen zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist.

Kann der Antrag auf ein individuelles Teilzeitstudium auch wieder zurückgenommen werden?

Ja. Du kannst deinen Antrag bis zwei Monate nach Beginn des Semesters wieder zurücknehmen.

Wie lange gilt die Genehmigung für das individuelle Teilzeitstudium?

Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss kannst du in den darauffolgenden vier Semestern nach einem individuellen Studienplan in Teilzeit studieren.

Wie oft kann ein Teilzeitstudium beantragt werden?

Für das Lehramtsstudium kannst du diese Regelung maximal zwei Mal in Anspruch nehmen.

Was bedeutet ein individuelles Teilzeitstudium für deine Studierendenrechte?

Deine Regelstudienzeit verlängert sich. Deine angepasste Regelstudienzeit wird dir mit dem Bescheid aus dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als die, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden. Eine Beurlaubung oder ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig.
Ansonsten bleiben deine studentischen Rechte und Pflichten unberührt.

Das komplette Antragsverfahren kannst du auch noch einmal im § 4 der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg nachlesen.

Bei Fragen und für weitere Informationen zum Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren sowie Teilzeitstudium wende dich gerne an:

Bianca Grundmann M.A.
FB Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung: Studiengangskoordinatorin Berufspädagogik - Lehramt an beruflichen Schulen (Sozialpädagogik) | Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt "ARCHIPEL"
Raum 204 - Haus 1
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