Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg
Die Fachprüfungs- und -studienordnungen unseres Fachbereiches
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie sich "Ihre" Ordnungen anschauen. Wurden Sie z. B. zum Wintersemester 2015/2016 immatrikuliert, gilt die Ordnung 2015.
Ordnungen und Satzungen des Bachelor-Studienganges Berufspädagogik für Gesundheitsfachberufe
Änderungssatzungen 2018
gilt für alle ab dem Wintersemester 2018/2019 immatrikulierte Studierende
Fachprüfungs- und -studienordnung 2016
gilt für alle ab dem Wintersemester 2016/2017 immatrikulierte Studierende
Fachprüfungs- und -studienordnung 2015
gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende
Ordnungen und Satzungen des Bachelor-Studienganges Gesundheitswissenschaften
Änderungssatzungen 2018
gilt für alle ab dem Wintersemester 2018/2019 immatrikulierte Studierende
Fachprüfungs- und -studienordnung 2015
gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende (Die Änderungssatzungen sind für alle ab dem Wintersemester 2016/2017 immatrikulierte Studierende verbindlich.)
Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege (B.Sc.) - Ordnungen und Satzungen
Änderungssatzungen 2021
Pflege (B.Sc.), ehemals: Nursing - berufsanerkennendes Studium zur Pflegefachperson
Ordnungen für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2022/23
Ordnungen für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 und 2021/22
Ordnungen und Satzungen des Bachelor-Studienganges Pflegewissenschaft/Pflegemanagement
Änderungssatzungen 2018
Fachprüfungs- und -studienordnung 2015
gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende
Fachprüfungs- und -studienordnung 2010
gilt für alle ab dem Wintersemester 2010/2011 immatrikulierte Studierende
Ordnungen und Satzungen des Dualen Bachelor-Studienganges Pflegewissenschaft/Pflegemanagement
Fachprüfungs- und -studienordnung 2015
gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende
Fachprüfungs- und -studienordnung 2013
gilt für alle ab dem Wintersemester 2013/2014 immatrikulierte Studierende
Ordnungen und Satzungen des Master-Studienganges Gesundheitswissenschaften
Fachprüfungs- und -studienordnung 2015
gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende
Ergänzende Hinweise zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen
Im Rahmen Ihres Master-Studiums belegen Sie das dreisemestrige Modul "Forschungsprojekt und Kolloquium": Sie sollen anhand eines konkreten, wissenschaftlichen Projektes unter fachlicher Begleitung erfahrungsbasiert lernen, wie wissenschaftliche Projekte in einer Teamstruktur selbständig geplant, durchgeführt, evaluiert und abschließend dokumentiert werden.
Der Lerninhalt orientiert sich an den angebotenen Lehrveranstaltungen in Ihrem Master-Studiengang. Die Themen für die Forschungsprojekte werden von den hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich zu Beginn des 1. Semesters bekannt gegeben.
Das Forschungsprojekt kann (auch semesterweise) im Sinne eines praktischen Studienanteils mit einem konkreten Projektthema an anderen Hochschulen oder in Praxiseinrichtungen weltweit absolviert werden. Weitere Informationen zur individuellen Ausgestaltung Ihres Forschungprojektes entnehmen Sie bitte den „Ergänzenden Hinweisen zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen“.
Ordnungen und Satzungen des Master-Studienganges Pflegewissenschaft/Pflegemanagement
Fachprüfungs- und -studienordnung 2015
gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende
Ergänzende Hinweise zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen
Im Rahmen Ihres Master-Studiums belegen Sie das dreisemestrige Modul "Forschungsprojekt und Kolloquium": Sie sollen anhand eines konkreten, wissenschaftlichen Projektes unter fachlicher Begleitung erfahrungsbasiert lernen, wie wissenschaftliche Projekte in einer Teamstruktur selbständig geplant, durchgeführt, evaluiert und abschließend dokumentiert werden.
Der Lerninhalt orientiert sich an den angebotenen Lehrveranstaltungen in Ihrem Master-Studiengang. Die Themen für die Forschungsprojekte werden von den hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich zu Beginn des 1. Semesters bekannt gegeben.
Das Forschungsprojekt kann (auch semesterweise) im Sinne eines praktischen Studienanteils mit einem konkreten Projektthema an anderen Hochschulen oder in Praxiseinrichtungen weltweit absolviert werden. Weitere Informationen zur individuellen Ausgestaltung Ihres Forschungprojektes entnehmen Sie bitte den „Ergänzenden Hinweisen zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen“.
Ordnungen und Satzungen des Master-Studienganges Management im Sozial- und Gesundheitswesen
Änderungssatzungen 2019
gilt für alle ab dem Wintersemester 2019/2020 immatrikulierte Studierende
Fachprüfungs- und -studienordnung 2015
gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende
Ergänzende Hinweise zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen
Im Rahmen Ihres Master-Studiums belegen Sie das dreisemestrige Modul "Forschungsprojekt und Kolloquium": Sie sollen anhand eines konkreten, wissenschaftlichen Projektes unter fachlicher Begleitung erfahrungsbasiert lernen, wie wissenschaftliche Projekte in einer Teamstruktur selbständig geplant, durchgeführt, evaluiert und abschließend dokumentiert werden.
Der Lerninhalt orientiert sich an den angebotenen Lehrveranstaltungen in Ihrem Master-Studiengang. Die Themen für die Forschungsprojekte werden von den hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich zu Beginn des 1. Semesters bekannt gegeben.
Das Forschungsprojekt kann (auch semesterweise) im Sinne eines praktischen Studienanteils mit einem konkreten Projektthema an anderen Hochschulen oder in Praxiseinrichtungen weltweit absolviert werden. Weitere Informationen zur individuellen Ausgestaltung Ihres Forschungprojektes entnehmen Sie bitte den „Ergänzenden Hinweisen zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen“.