Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Neubrandenburg

Die Fachprüfungs- und -studienordnungen unseres Fachbereiches

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie sich "Ihre" Ordnungen anschauen. Wurden Sie z. B. zum Wintersemester 2015/2016 immatrikuliert, gilt die Ordnung 2015.

Gesundheitswissenschaften, B.Sc.

Fachprüfungs- und -studienordnung 2023

gilt für alle ab dem Wintersemester 2023/2024 immatrikulierte Studierende

Fachprüfungs- und -studienordnung 2015

gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende (Die Änderungssatzungen sind für alle ab dem Wintersemester 2016/2017 immatrikulierte Studierende verbindlich.)
Pflegewissenschaft/Pflegemanagement - dual, B.Sc.

Fachprüfungs- und -studienordnung 2015

gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende

Fachprüfungs- und -studienordnung 2013

gilt für alle ab dem Wintersemester 2013/2014 immatrikulierte Studierende
Gesundheitswissenschaften, M.Sc.

Fachprüfungs- und -studienordnung 2023

gilt für alle ab dem Wintersemester 2023/2024 immatrikulierte Studierende

Fachprüfungs- und -studienordnung 2015

gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende

Ergänzende Hinweise zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen

Im Rahmen Ihres Master-Studiums belegen Sie das dreisemestrige Modul "Forschungsprojekt und Kolloquium": Sie sollen anhand eines konkreten, wissenschaftlichen Projektes unter fachlicher Begleitung erfahrungsbasiert lernen, wie wissenschaftliche Projekte in einer Teamstruktur selbständig geplant, durchgeführt, evaluiert und abschließend dokumentiert werden. 

Der Lerninhalt orientiert sich an den angebotenen Lehrveranstaltungen in Ihrem Master-Studiengang. Die Themen für die Forschungsprojekte werden von den hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich zu Beginn Ihres ersten Forschungsprojektsemesters bekannt gegeben.

Das Forschungsprojekt kann (auch semesterweise) im Sinne eines praktischen Studienanteils mit einem konkreten Projektthema an anderen Hochschulen oder in Praxiseinrichtungen weltweit absolviert werden. Weitere Informationen zur individuellen Ausgestaltung Ihres Forschungprojektes entnehmen Sie bitte den „Ergänzenden Hinweisen zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen“.

Pflegewissenschaft/Pflegemanagement, M.Sc.

Fachprüfungs- und -studienordnung 2015

gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende

Ergänzende Hinweise zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen

Im Rahmen Ihres Master-Studiums belegen Sie das dreisemestrige Modul "Forschungsprojekt und Kolloquium": Sie sollen anhand eines konkreten, wissenschaftlichen Projektes unter fachlicher Begleitung erfahrungsbasiert lernen, wie wissenschaftliche Projekte in einer Teamstruktur selbständig geplant, durchgeführt, evaluiert und abschließend dokumentiert werden. 

Der Lerninhalt orientiert sich an den angebotenen Lehrveranstaltungen in Ihrem Master-Studiengang. Die Themen für die Forschungsprojekte werden von den hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich zu Beginn Ihres ersten Forschungsprojektsemesters bekannt gegeben.

Das Forschungsprojekt kann (auch semesterweise) im Sinne eines praktischen Studienanteils mit einem konkreten Projektthema an anderen Hochschulen oder in Praxiseinrichtungen weltweit absolviert werden. Weitere Informationen zur individuellen Ausgestaltung Ihres Forschungprojektes entnehmen Sie bitte den „Ergänzenden Hinweisen zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen“.

Management im Gesundheitswesen, M.A.

Fachprüfungs- und -studienordnung 2023

gilt für alle ab dem Wintersemester 2023/2024 immatrikulierte Studierende

Der Studiengang "Management im Gesundheitswesen" ist als Vollzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern konzipiert. Es ist aber auch möglich, dieses Studienangebot in Teilzeit zu absolvieren. Die Studiendauer beträgt dann 6 Semester. Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auf dieser Seite.

Lehrveranstaltungs- und Prüfungsplanung auf Grundlage der Fachprüfungsordnung und Fachstudienordnung 2023

In den beiden Übersichten sind die den Modulen zugeordneten Lehrveranstaltungen aufgelistet. Sie können der jeweiligen Übersicht entnehmen, in welchem Semester diese Lehrveranstaltungen angeboten werden und wann die (Teil)Prüfungsleistungen zu erbringen sind:

Bitte beachten Sie: Diese beiden Übersichten sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind die Dokumente der Fachprüfungsordnung und Fachstudienordnung!

Änderungssatzungen 2019

gilt für alle ab dem Wintersemester 2019/2020 immatrikulierte Studierende

Fachprüfungs- und -studienordnung 2015

gilt für alle ab dem Wintersemester 2015/2016 immatrikulierte Studierende

Ergänzende Hinweise zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen

Im Rahmen Ihres Master-Studiums belegen Sie das dreisemestrige Modul "Forschungsprojekt und Kolloquium": Sie sollen anhand eines konkreten, wissenschaftlichen Projektes unter fachlicher Begleitung erfahrungsbasiert lernen, wie wissenschaftliche Projekte in einer Teamstruktur selbständig geplant, durchgeführt, evaluiert und abschließend dokumentiert werden. 

Der Lerninhalt orientiert sich an den angebotenen Lehrveranstaltungen in Ihrem Master-Studiengang. Die Themen für die Forschungsprojekte werden von den hauptamtlich Lehrenden im Fachbereich zu Beginn Ihres ersten Forschungsprojektsemesters bekannt gegeben.

Das Forschungsprojekt kann (auch semesterweise) im Sinne eines praktischen Studienanteils mit einem konkreten Projektthema an anderen Hochschulen oder in Praxiseinrichtungen weltweit absolviert werden. Weitere Informationen zur individuellen Ausgestaltung Ihres Forschungprojektes entnehmen Sie bitte den „Ergänzenden Hinweisen zum Modul „Forschungsprojekt und Kolloquium“ in den Master-Studiengängen“.