BAföG

Nach § 8 BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler und ausländische Auszubildende, Ausbildungsförderung. BAföG ist mit den entsprechenden Formblättern beim zuständigen Studierendenwerk zu beantragen.

Zentrale E-Mail-Adresse für Anfragen in Neubrandenburg: bafoegnb@stw-greifswald.de

Brodaer Str. 4
17033 Neubrandenburg
Raum: 1101
E-Mail: bafoegnb@stw-greifswald.de

Sachbearbeiterinnen
Frau Boldt - Tel.: 0395 5693 9105
Frau Engler -  Tel.: 0395 5693 9107

Sekretariat
Frau Kagel -  Tel.: 0395 5693 9106

Sprechzeiten
Dienstag: 10:00 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:30 Uhr

Auf Wunsch vereinbaren wir gern einen individuellen Beratungstermin.

Gemäß § 10 BAföG darf zu Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Besteht grundsätzlich Anspruch auf BAföG, wird zunächst erstmal festgestellt, wie hoch der Bedarf ist. Dieser Bedarf ist im BAföG festgelegt. Die Höhe der BAföG-Sätze ist abhängig davon, ob Sie bei den Eltern wohnen, Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung bestehen, d. h. Sie selbst versichert sind und von Ihren Mietkosten.

BAföG wird für Studierende grundsätzlich zur Hälfte als kostenfreier Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen vergeben. Die Rückzahlung des Darlehensteils erfolgt fünf Jahre nach dem Studienabschluss in monatlichen Raten. Die zurückzuzahlende Summe ist auf maximal 10.010 Euro beschränkt.
Offizielle Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafoeg.bmbf.de

BAföG-Bedarfssatz für Studierende nicht bei den Eltern wohnend bei den Eltern wohnend
Regelbedarf 812,00 € (inkl. 360,00 € Wohnpauschale) 511,00 €
Krankenversicherungszuschlag 94,00 € (ü30: max. 168, €) 94,00 € (ü30: max. 168,00 €)
Pflegeversicherungszuschlag 28,00 € (ü30: max. 38,00 €) 28,00 € (ü30: max. 38,00 €)
Maximalförderung 934,00 € (ü30: 1.018,00 €) 633,00 € (ü30: 717,00 €)

Kinderbetreuungszuschlag

Der Kinderbetreuungszuschlag, der als Zuschuss gezahlt wird, erhöht den Bedarf um 113,00 € monatlich für das erste und um 85,00 € monatlich für die weiteren Kinder des Studierenden.