BAföG
Nach § 8 BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler und ausländische Auszubildende, Ausbildungsförderung. BAföG ist mit den entsprechenden Formblättern beim zuständigen Studierendenwerk zu beantragen.
+++ Die persönliche Beratung in unserer Sprechzeit ist seit dem 16. Mai wieder möglich. Allerdings nur nach vorheriger Anmeldung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns per E-Mail oder Telefon. +++
Zentrale E-Mai-Adresse für Anfragen in Neubrandenburg: bafoegnb@stw-greifswald.de
Brodaer Str. 4
17033 Neubrandenburg
Raum: 1101
E-Mail: bafoegnb@stw-greifswald.de
Sachbearbeiterinnen
Frau Boldt - Tel.: 0395 5693 9105
Frau Engler - Tel.: 0395 5693 9107
Sekretariat
Frau Kagel - Tel.: 0395 5693 9106
Termine für ein Beratungsgespräch können von Montag bis Freitag telefonisch und per E-Mail vereinbart werden.
Gemäß § 10 BAföG darf zu Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Besteht grundsätzlich Anspruch auf BAföG, wird zunächst erstmal festgestellt, wie hoch der Bedarf ist. Dieser Bedarf ist im BAföG festgelegt. Die Höhe der BAföG-Sätze ist abhängig davon, ob Sie bei den Eltern wohnen, Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung bestehen, d. h. Sie selbst versichert sind und von Ihren Mietkosten.
BAföG wird für Studierende grundsätzlich zur Hälfte als kostenfreier Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen vergeben. Die Rückzahlung des Darlehensteils erfolgt fünf Jahre nach dem Studienabschluss in monatlichen Raten. Es kann bei schnellem und gutem Studium prozentual Erlass gewährt werden, die zurückzuzahlende Summe ist auf maximal 10.000 Euro beschränkt.
Offizielle Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafoeg.bmbf.de
BAföG-Bedarfssatz für Studierende | nicht bei den Eltern wohnend | bei den Eltern wohnend |
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Regelbedarf | 812,00 € (inkl. 360,00 € Wohnpauschale) | 511,00 € |
Krankenversicherungszuschlag | 94,00 € (ü30: max. 168, €) | 94,00 € (ü30: max. 168,00 €) |
Pflegeversicherungszuschlag | 28,00 € (ü30: max. 38,00 €) | 28,00 € (ü30: max. 38,00 €) |
Maximalförderung | 934,00 € (ü30: 1.018,00 €) | 633,00 € (ü30: 717,00 €) |
Quelle: www.studentenwerk-greifswald.de