BAföG

Nach § 8 BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler und ausländische Auszubildende, Ausbildungsförderung. Unter www.bafoeg-digital.de können Sie BAföG beantragen.

Zentrale E-Mail-Adresse für Anfragen in Neubrandenburg: bafoegnb@stw-greifswald.de

Brodaer Str. 4
17033 Neubrandenburg
Raum: 1101
E-Mail: bafoegnb@stw-greifswald.de

Sachbearbeiterinnen
Frau Boldt - Tel.: 0395 5693 9105
Frau Engler -  Tel.: 0395 5693 9107

Sekretariat
Frau Kagel -  Tel.: 0395 5693 9106

Sprechzeiten
Dienstag: 10:00 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:30 Uhr

Auf Wunsch vereinbaren wir gern einen individuellen Beratungstermin.

Gemäß § 10 BAföG darf zu Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Besteht grundsätzlich Anspruch auf BAföG, wird zunächst erstmal festgestellt, wie hoch der Bedarf ist. Dieser Bedarf ist im BAföG festgelegt. Die Höhe der BAföG-Sätze ist abhängig davon, ob Sie bei den Eltern wohnen oder nicht.

BAföG wird für Studierende grundsätzlich zur Hälfte als kostenfreier Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen vergeben. Die Rückzahlung des Darlehensteils erfolgt fünf Jahre nach dem Studienabschluss in monatlichen Raten. Die zurückzuzahlende Summe ist auf maximal 10.010 Euro beschränkt.

Die Angst vor einer Verschuldung ist unbegründet, weil das Darlehen der Höhe nach begrenzt ist und die spätere Rückzahlung sozialverträglich erfolgt.

Offizielle Seiten des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt: www.bafög.de

BAföG-Bedarfssatz für Studierende nicht bei den Eltern wohnend bei den Eltern wohnend
Regelbedarf 855,00 € (inkl. 380,00 € Wohnpauschale) 534,00 €
Krankenversicherungszuschlag 102,00 € (ü30: max. 185,00 €) 102,00 € (ü30: max. 185,00 €)
Pflegeversicherungszuschlag 35,00 € (ü30: max. 48,00 €) 35,00 € (ü30: max. 48,00 €)
Maximalförderung 992,00 € (ü30: 1.088,00 €) 671,00 € (ü30: 767,00 €)

Kinderbetreuungszuschlag

Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt für jedes Kind des Studierenden, welches noch nicht 14 Jahre alt ist, monatlich 160,00 €.

Studienstarthilfe für Studienanfänger

Neben dem BAföG gibt es die Studienstarthilfe. Sie wird als einmaliger Zuschuss von derzeit 1.000,00 € gezahlt und kann ausschließlich online beantragt werden. Sie setzt den vorherigen Bezug einer Sozialleistung (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeldzuschlag) im Monat vor dem Beginn des Studiums voraus, ein Höchstalter von 25 Jahren und eine erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule. BAföG und Studienstarthilfe können unter www.bafoeg-digital.de beantragt werden.