Bewerbungsverfahren für den Studiengang Management und Versorgung in Gesundheit und Pflege

Abschluss

Bachelor of Science

Regelstudienzeit

7 Semester (Gemäß § 3 der Fachprüfungsordnung werden 90 ECTS-Punkte aus den erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen und der einschlägigen Berufserfahrung auf der Grundlage der Einstufungsprüfungsordnung auf das Studium angerechnet. Entsprechend verkürzt sich die Studienzeit für Studierende an der Hochschule Neubrandenburg auf vier Semester (4. - 7. Semester) mit insgesamt 90 ECTS-Punkten.)

Zulassungsbeschränkung

NEIN - In zulassungsfreien Studiengängen sind die Studienplätze nicht begrenzt. Das bedeutet, dass alle BewerberInnen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Studium zugelassen werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist:

  • die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
  • die Fachhochschulreife oder
  • ein Meisterabschluss bzw. eine gleichgestellte berufliche Fortbildungs- bzw. Fachschulprüfung oder
  • Zeugnis der Hochschulzugangsprüfung

und

eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in nachfolgenden Berufen:

  • Altenpfleger*in,
  • Anästhesietechnischen Assistent*in,
  • Ergotherapeut*in,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in,
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Logopäd*in,
  • Medizinische*r Technolog*in für Funktionsdiagnostik (bis 2022: Medizinisch-technische*r Assistent*in für Funktionsdiagnostik),
  • Medizinische*r Technolog*in für Laboratoriumsanalytik (bis 2022: Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in),
  • Medizinische*r Technolog*in Radiologie (bis 2022: Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in),
  • Medizinische*r Technolog*in Veterinärmedizin (bis 2022: Veterinärmedizinisch-technische*r Assistent*in),
  • Notfallsanitäter*in,
  • Operations-technischen Assistent*in,
  • Orthoptist*in,
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Pflegefachperson oder
  • Physiotherapeut*in

und 

eine einschlägige mindestens 36-monatige berufliche Erfahrung.

BewerberInnen, die durch vorzeitigen Schulabgang den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, beachten bitte folgende Hinweise.

Weitere Informationen finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen.

Bewerbung möglich

Erstes Fachsemester nur zum Sommersemester, immer in ungeraden Jahren (nächste Immatrikulation erst wieder zum Sommersemester 2025)
Höhere Fachsemester auch zum Wintersemester

Bewerbungsschluss

15. Februar für das Sommersemester
31. August für das Wintersemester

Bewerbungsfristen für ausländische Studieninteressierte bei Bewerbungen über uni-assist können abweichen.

Freischaltung des Bewerbungsportals

Mitte November für das Sommersemester
Mai für das Wintersemester