Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen

Wenn Sie bereits Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen. 

Ihre Leistungen werden an der Hochschule Neubrandenburg anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den bereits erworbenen und den im Rahmen des Moduls an der Hochschule Neubrandenburg zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden können.

Bitte beachten Sie vor einer Antragsstellung unbedingt folgendes:

  • Anerkennungen erfolgen grundsätzlich auf Modulebene.
  • Bachelor- und Master-Arbeiten sind von der Anerkennung ausgeschlossen.
  • Die Anerkennung wird im Zeugnis ausgewiesen.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob es Module in Ihrem Studiengang gibt, die einen hohen Deckungsgrad zu Modulen aus Ihrem früheren Studium aufweisen. Verwenden Sie zum Abgleich die Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs. Diese finden Sie hier

Wenn Sie sich für das 1. Fachsemester beworben haben, stellen Sie den Antrag schnellstmöglich nach der Immatrikulation spätestens jedoch bis zum 30.04., wenn das Studium zum Sommersemester beginnt und bis spätestens 31.10., wenn das Studium zum Wintersemester beginnt. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf spätere Anerkennung. 

Das Antragsformular ist im besten Fall per E-Mail und ansonsten postalisch oder persönlich beim Immatrikulations- und Prüfungsamt mit allen Nachweisen einzureichen. Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.

Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester beworben haben, wird Ihnen nach Absenden der Online-Bewerbung das Antragsformular per E-Mail zugesandt. Sie müssen den Antrag dann im Bewerbungsverfahren und bis spätestens 31.08.2025, bei einer Bewerbung zum Wintersemester, und bis zum 28.02., bei einer Bewerbung zum Sommersemester, stellen.

Wenn Sie Studierende der Hochschule Neubrandenburg sind und Ihren Studiengang wechseln möchten, ist das Antragsformular bei zulassungsfreien Studiengängen innerhalb der für die Rückmeldung vorgesehenen Frist, spätestens jedoch bis zum 15.09. (Wintersemester) und 15.03. (Sommersemester) bei Immatrikulations- und Prüfungsamt zu beantragen. 

Das Antragsformular ist im besten Fall per E-Mail und ansonsten postalisch oder persönlich beim Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen. Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung ist ein Antrag auf Studiengangswechsel zu stellen. Informieren Sie sich zum Studiengangswechsel bitte auf dieser Website

Bitte beachten Sie: Haben Sie das Prüfungsverfahren in einem Modul bereits begonnen oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden, ist eine Anerkennung für dieses Modul nicht mehr möglich.

Die Nachweise, die Sie einreichen müssen, sind im Antrag einzeln aufgeführt. Diese sind als einfache Kopie bzw. als Scan mit dem Antrag zu übersenden. Es kann sein, dass Sie zusätzlich aufgefordert werden, die Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie im Prüfungsamt vorzulegen oder ergänzende Unterlagen einzureichen. 

Die Beweislast für eine Nicht-Anerkennung Ihrer Leistungen liegt bei der Hochschule Neubrandenburg. Als Studierende*r haben Sie allerdings eine Mitwirkungspflicht. Das heißt, Sie müssen alle erforderlichen Informationen bereitstellen, die für eine zweifelsfreie Prüfung Ihres Antrags benötigt werden. Ansonsten kann die Hochschule die Bearbeitung Ihres Antrags vorzeitig einstellen und die Anerkennung aufgrund mangelnder Informationen verweigern.

Der Antrag wird zunächst beim Immatrikulations- und Prüfungsamt auf formale Korrektheit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt die inhaltliche Bewertung durch die*den Modulverantwortliche*n und Entscheidung durch den Prüfungsausschuss des zuständigen Fachbereichs.

Ihnen werden die Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Konkret wird geprüft, ob ein Unterschied zwischen den Qualifikationen besteht, der in Bezug auf die Kriterien (1) Qualität der Institution, (2) Lernergebnisse, (3) Studienniveau, (4) Profil des Studienprogramms und (5) Workload so signifikant ist, dass er Sie daran hindern würde, mit Erfolg weiter zu studieren oder die Qualifikationsziele des Studiengangs zu erfüllen. 

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Anerkennungen erfolgen grundsätzlich auf Modulebene. 

  • Bachelor- und Master-Arbeiten sind von der Anerkennung ausgeschlossen.

  • Es kann sein, dass der Prüfungsausschuss im Rahmen der Entscheidung über Ihren Antrag Auflagen (z.B. Besuch von Lehrveranstaltungen, Fachgespräch, etc.) erteilt. 

Das Anerkennungsverfahren kann einige Zeit (2 bis 6 Wochen) in Anspruch nehmen. Sie werden über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen vom Immatrikulations- und Prüfungsamt informiert. Im Falle der Ablehnung oder Anerkennung mit Auflagen ergeht ein schriftlicher Bescheid mit Begründung. Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. 

Die Noten anerkannter Leistungen werden übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen, sofern die Notensysteme vergleichbar sind. Bei unvergleichbaren Notensystemen oder wenn keine Note ausgewiesen ist, wird der Vermerk „bestanden“ in der Leistungsübersicht aufgenommen. 

Konkret:

Wird für ein Modul aus Ihrem früheren Studium eine Note ausgewiesen, dass an der Hochschule Neubrandenburg ein unbenotetes Modul ist, wird der Vermerk „bestanden“ für das Modul im Zeugnis der Hochschule Neubrandenburg ausgewiesen. 

Anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen werden in Ihrem Abschlusszeugnis gekennzeichnet.