Staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit)

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich!

Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:

Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung erhebt die Hochschule Neubrandenburg eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule Neubrandenburg.

Ansprechpartnerin

Heike Schwabe
Raum 241 - Haus 1
+49 0395 5693-1109