Staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik)
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich!
Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:
- Formular Antrag auf Staatliche Anerkennung mit Erklärung zu Vorstrafen
- Einfaches polizeiliches Führungszeugnis im Original (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung erhebt die Hochschule Neubrandenburg eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule Neubrandenburg.
Ansprechpartnerin für Soziale Arbeit
+49 0395 5693-1104
+49 0395 5693 - 71104