Staatliche Anerkennung (Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik)

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich!

Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:

Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung erhebt die Hochschule Neubrandenburg eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule Neubrandenburg.

Ansprechpartnerin für Soziale Arbeit

Ariane Haß
Raum 254 - Haus 1
+49 0395 5693-1104
+49 0395 5693 - 71104

Ansprechpartnerin für Kindheitspädagogik

Raum