Staatliche Anerkennung
Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit
Eine Antragstellung ist erst nach erfolgreichem Studienabschluss möglich!
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Staatliche Anerkennung mit Erklärung zu Vorstrafen
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG
Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
Nach Eingang Ihres Antrags auf staatliche Anerkennung erhalten Sie von der Hochschule Neubrandenburg eine Aufforderung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses. Diese benötigen Sie für die Beantragung.
Das erweiterte Führungszeugnis ist zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Es wird unmittelbar an die Hochschule Neubrandenburg übersandt. Ein digitales Führungszeugnis als PDF ist für dieses Verfahren nicht geeignet.
Das erweiterte Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Bitte beantragen Sie es daher erst nach Erhalt der Aufforderung der Hochschule.
Sie können das Führungszeugnis persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder online über das Bundesamt für Justiz beantragen.
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung erhebt die Hochschule Neubrandenburg eine Gebühr. Die Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren an der Hochschule Neubrandenburg.
Pflege
Für die Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales ein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5 - 8
18055 Rostock







