Sie haben Berufspraxis? Wir machen daraus Studienpunkte!

Sie haben eine berufliche Ausbildung gemäß Teil 2 des Pflegeberufegesetztes (PflBG) oder eine Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Krankenpflegegsetz (KrPflG) erfolgreich abgeschlossen? 

Dann können Sie sich die dort erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen als gleichwertige Leistungen auf das Studium anrechnen lassen. … und damit reduziert sich die Dauer Ihres Studiums.

(Bei Bedarf können Sie auch noch einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen und haben einen Studienablaufplan angepasst an Ihre Bedürfnisse, Familien- und Berufssituation. Informieren Sie sich auf dieser Seite zu den Möglichkeiten eines Inividuellen Teilzeitstudiums.)

Wichtig: Auch wenn Sie die Pflegeausbildung abgeschlossen haben, müssen Sie die staatliche Prüfung im Rahmen des Studiums vollständig erneut absolvieren, um die Berufszulassung nach aktueller gesetzlicher Grundlage zu erlangen.

Für diese Anerkennung stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH). Der zu verwendende Vordruck ist auf der Seite des LPH im Absatz Anrechnung anderer in- und ausländischer Aus- und Weiterbildungen auf die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen eingestellt.

Mit dem Anrechnungsbescheid des LPH können Sie sich an unserer Hochschule für den dualen Studiengang "Pflege" bewerben und werden in das 5. Fachsemester eingestuft. 

Die Zeitschiene für dieses Anerkennungsverfahren gestaltet sich wie folgt:

bis 30.10. des Jahres: Antrag auf Anerkennung der absolvierten Ausbildung beim LPH stellen
bis zum 01.03. des Folgejahres: Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung in der Hochschule Neubrandenburg einreichen, falls keine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt*
im Sommersemester des Folgejahres: Absolvieren der Hochschulzugangsprüfung in der Hochschule Neubrandenburg, falls keine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt*
zum 01.09. des Folgejahres: Beginn des verkürzten Studiums

*Informieren Sie sich zur Hochschulzugangsprüfung gerne auf unserer Seite zu den Zugangsvoraussetzungen für den dualen Studiengang "Pflege".  

Bei Fragen und weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu den noch zu absolvierenden Modulen im verkürzten Studium wenden Sie sich bitte an:

Julie Muller M.A.
FB Gesundheit, Pflege, Management: Koordinatorin des Bachelor-Studiengangs Pflege
Raum 113 - Haus 1
0395 5693 - 3202
0395 5693 - 73202