Promotionsablauf
Einige schaffen es in zwei Jahren, die meisten benötigen deutlich länger. Keine Promotion ist wie die andere. Faktoren wie Fachrichtung, Promotionsart, Thema, Betreuungsverhältnis und natürlich Persönlichkeit des Promovierenden machen jede Promotion zu einem individuellen Parcours. Es gibt jedoch für alle Promovierenden Eckdaten und Meilensteine. An der Hochschule Neubrandenburg könnte Ihr Promotionsverlauf so aussehen:
Sie möchten promovieren? Eine gute Entscheidung, bei der allerdings vieles zu beachten ist. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
1. Zentrale Beratung durch Dr. Olaf Strauß
Sie haben aus Ihrem Studium oder Ihrer beruflichen Praxis heraus Interesse an einer Promotion entwickelt. Der Einstieg in eine Promotion ist für Sie vermutlich mit vielen Fragen verbunden.
Nehmen Sie für eine allgemeine Erstberatung Kontakt zu Dr. Olaf Strauß auf.
Er berät Sie zu:
- Arten der kooperativen Promotion
- organisatorischem Ablauf und Zeitplanung
- möglichen Finanzierungsmöglichkeiten
- Partneruniversitäten und Betreuungsmodellen
- internen Abläufen an der Hochschule Neubrandenburg
2. Abstimmung mit dem Fachbereich
Sie haben Sie bereits eine konkrete Idee für ein Forschungsthema, aber noch keine fachliche Betreuung? In den vier Fachbereichen der Hochschule finden Sie jeweils eine*n Ansprechpartner*in für Promotionen, mit denen Sie Ihr Forschungsthema im Anwendungsfeld der Hochschule entwickeln können. Nach dem Beratungsgespräch erfolgt eine vertiefte Abstimmung mit dem Fachbereich, um das Vorhaben formal, inhaltlich und personell zu verankern.
3. Exposé erstellen
Erarbeiten Sie ein Exposé, in dem Sie Thema, Zielstellung, Methodik und Zeitplan beschreiben. Mit diesem Exposé werden Sie sich bei Ihren Betreuuer*innen vorstellen und sich auf eine Promotionsstelle bewerben. Bei der Erstellung wird Dr. Strauß Sie bei Bedarf gerne unterstützen.
4. Universitäre Betreuer*in finden
Zur Erinnerung: Promotionen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften erfolgen kooperativ mit einer Universität. Suchen Sie – gemeinsam mit Ihre*m Betreuer*in an der Hochschule – eine*n universitären Betreuer*in* an einer promotionsberechtigten Universität. Auch in unserer Beratung können wir auf einen Pool an Betreuer*innen zahlreicher Fachrichtungen an deutschen und internationalen Universitäten zugreifen.
5. Finanzierung klären
Das Anfertigen einer Dissertation ist in der Regel eine Lebensphase und kann einige Jahre dauern. Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld um eine Finanzierung und Absicherung kümmern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt und die durch Ihre Promotion entstehenden Kosten zu sichern, etwa durch ein Stipendium oder eine Projektstelle. Wir werden Sie gern hierzu beraten und bei Antragstellungen unterstützen.
6. Betreuungsvereinbarung abschließen
Sobald Ihre Betreuung feststeht und Sie auch in finanzieller Hinsicht abgesichert sind, kann die Betreuungsvereinbarung ausgefüllt und von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Bitte senden Sie diese anschließend an Dr. Olaf Strauß zurück – für die interne Erfassung und weitere Koordination an der Hochschule.
7. Einschreibung als Promotionsstudierende*r
Auch wenn Sie primär an der Hochschule Neubrandenburg forschen; maßgebend ist für Sie die Promotionsordnung der kooperierenden Universität. Sie müssen sich an der Universität als Promotionsstudierende*r offiziell einschreiben.
Sie sind jetzt offiziell Promotionsstudierende*r; der Einstieg ist geschafft! Nun liegt ein arbeitsreicher Weg vor Ihnen. Die Hochschule Neubrandenburg bietet Ihnen ein unterstützendes Umfeld.
Die Dissertation
Kernstück Ihrer Promotion ist die Dissertation. Sie ist der Nachweis, dass Sie in der Lage sind, wissenschaftlich methodisch zu arbeiten und zu publizieren. Ob Sie monografisch oder kumulativ promovieren, Sie werden zahlreiche Daten recherchieren, erfassen und wissenschaftlich analysieren. Ihre Thesen, Forschungsergebnisse und Schlussfolgerungen fassen Sie in Ihrer Dissertation zusammen und werden dies als einzelne Paper (kumulativ) oder Monografie publizieren. Eine gute Planung wird Ihnen helfen, Ihre Dissertation in der vorgesehenen Zeit zu verfassen und zu veröffentlichen. Nehmen Sie Ihr Exposé als Grundlage, Ihre Planung zu konkretisieren und durch Arbeitspakete und Meilensteine zu hinterlegen.
Betreuung & Begleitung
In der Regel promovieren Sie nur einmal im Leben. Umso wichtiger ist es, die Unterstützung und Beratung mit diesem Thema erfahrener Experten in Anspruch zu nehmen. Dies sind natürlich Ihre Betreuer*innen. Ebenfalls hilfreich ist auch der Austausch mit anderen Promovierenden. Beachten Sie dies Hinweise:
- In der fachlichen Betreuung arbeiten die Betreuer*innen unserer Hochschule und der kooperierenden Universität idealerweise “Hand-in-Hand”. Suchen Sie proaktiv den Kontakt zu Ihren Betreuer*innen und vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen regelmäßigen Austausch.
- Binden Sie sich in die Kolloquien, Promotionsforen und Fachtagungen Ihrer Departments/Fachbereiche ein.
- Nutzen Sie den Zugang zu kollegialen Formaten wie Promotionswerkstätten oder Forschungswerkstätten an beiden betreuenden Institutionen.
- Vernetzen Sie sich mit den Promovierenden Ihrer Hochschule. Häufig gibt es Promovierendentreffen, -Stammtische und thematische Veranstaltungen.
- Nutzen Sie die angebotenen Möglichkeiten zur Weiterbildung. Neben unserem eigenen Weiterbildungsprogramm haben Sie Zugang zu den Veranstaltungen der Graduiertenakademie der Universität Greifswald.
Struktur und Entwicklung
- Möglichkeit zur Mitarbeit in Forschungsprojekten
- Zugang zu Fortbildungsangeboten (Wissenschaftliches Schreiben, Lehre, Praxis)?
- Dokumentation des Fortschritts und Integration ins Graduiertenforum
Vernetzung
Die kooperative Promotion erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Universität mit Promotionsrecht. In Mecklenburg-Vorpommern bestehen enge Beziehungen u. a. zu:
Darüber hinaus sind auch Kooperationen mit weiteren Universitäten im In- und Ausland möglich.
Das war ein hartes Stück Arbeit! Die Dissertation ist geschrieben und liegt als Monografie oder zusammengefasstes Paper vor. Jetzt fehlt “nur” noch der krönende Abschluss! Wie gehen Sie vor?
Vorab: Grundsätzlich ist der Abschluss des Promotionsverfahrens und die einzureichenden Dokumente abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung der erstbetreuenden Universität. Die einzelnen Schritte können demnach variieren.
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Nach Rücksprache mit Ihren Betreuer*innen reichen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens am Prüfungsamt der kooperierenden Universität ein. Je nach Promotionsordnung werden Sie eine bestimmte Anzahl gebundener Exemplare Ihrer Dissertation und auch eine elektronische Version beilegen. Üblich sind zudem verschiedene Dokumente, wie eine “Erklärung zur Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis” und - bei kumulativen Dissertationen - zum Eigenanteil der veröffentlichten Paper.
Sobald Ihre Unterlagen vollständig in der Promotionsgeschäftsstelle eingegangen sind, wird das Promotionshauptverfahren eröffnet. Dieses nimmt in der Regel mehrere Monate in Anspruch.
Abgabe der Dissertation
Mit der Abgabe Ihrer Dissertation im Prüfungsamt der kooperierenden Universität wird das Promotionsverfahren offiziell eingeleitet. Es wird eine Prüfungskommission gebildet und mindestens zwei Gutachter*innen benannt, die Ihre Dissertation prüfen und bewerten. Dies sind in der Regel Ihre Erst- und Zweitbetreuer*innen an der kooperierenden Universität und der Hochschule; es können aber auch andere bzw. weitere Gutachter*innen hinzugezogen werden. Nach einer gewissen Frist liegen die schriftlichen Gutachten mit der Bewertung Ihrer Arbeit vor.
Disputation
Zu einer Promotion gehört ???immer????? eine Disputation ihrer Arbeit. Das heißt, Sie stellen sich mit Ihren Thesen und Ergebnissen einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit. Die Disputation wird über die Prüfungskommission hochschulöffentlich angekündigt. Üblicherweise referieren Sie die Thesen und Ergebnisse Ihrer Dissertation und stellen sich dann den Fragen der Prüfungskommission und der anwesenden Öffentlichkeit. Nach der Disputation zieht sich die Kommission zur Bewertung Ihrer Prüfungsleistung zurück.
Rigorosum
Einigen Fachgebieten gehört das Rigorosum zur Prüfungsleistung. Dies ist abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung der erstbetreuenden Universität.
Gesamtnote
Das Promotionsverfahren wird mit einer Gesamtnote abgeschlossen, die von der Promotionskommission ermittelt wird. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittel der Note für die Dissertation und derjenigen für die mündliche Prüfung. Dabei wird die Note der Dissertation meist stärker gewichtet. Für die Bewertung der Dissertation und der Leistungen in der mündlichen Prüfung sowie für die Bildung der Gesamtnote der Promotion werden die traditionellen lateinischen oder die entsprechenden deutschen Bezeichnungen gebraucht. In der Regel wird folgende Notenskala verwendet:
Latein Deutsch Erläuterung
summa cum laude ausgezeichnet ganz hervorragende Leistung
magna cum laude sehr gut besonders anzuerkennende Leistung
cum laude gut den Durchschnitt überragende Leistung
rite genügend bestanden
insufficienter ungenügend nicht bestanden
Doktorgrad
Der Doktorgrad ist der höchste akademische Grad in Deutschland. Er richtet sich nach der Fachdisziplin, in der die Dissertation ihren Schwerpunkt hat. Das Wissenschaftsgebiet wird durch Zusätze zum Doktor gekennzeichnet, wie z.B. "Dr. phil." (vor allem in den Geistes- und Sozialwissenschaften), "Dr. rer. nat." (in den Naturwissenschaften). Der Doktorgrad ist der höchste akademische Grad, unabhängig von dem Wissenschaftsgebiet, in dem er verliehen wurde.
Hier geht es zur Forschungslandkarte: Kartensuche - Ein Angebot der Hochschulrektorenkonferenz
Veröffentlichung der Dissertation
Den verliehenen Doktorgrad dürfen Sie erst dann führen, wenn Sie Ihre Dissertation veröffentlicht und die Promotionsurkunde erhalten haben. Doktorandinnen und Doktoranden sind verpflichtet, ihre Dissertation innerhalb einer bestimmten Frist und in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Dissertation muss als Buch, Zeitschriftenaufsatz, Beitrag eines Sammelbandes, vervielfältigtes Manuskript oder in elektronischer Form veröffentlicht werden. Doktorandinnen und Doktoranden können meist selbst bestimmen, ob sie ihre Doktorarbeit selbstständig oder mit der Unterstützung eines Verlages publizieren und ob sie die Dissertation in elektronischer oder als Druckfassung veröffentlichen möchten.
Pflichtexemplare
Die Pflichtexemplare müssen innerhalb einer Frist, meist ein bis zwei Jahre nach der mündlichen Prüfung, bei der Hochschulbibliothek eingereicht sein. Erst der Nachweis über die Veröffentlichung und die Abgabe der erforderlichen Pflichtexemplare berechtigt zur Aushändigung der Promotionsurkunde und letztendlich zur Führung des Doktorgrades.
Oftmals sind für eine Veröffentlichung redaktionelle Änderungen an Ihrer Dissertation notwendig, die Sie vorab aber unbedingt genehmigen lassen müssen, z.B. von der Prüfungskommission oder der Fakultät.
Mit der Forschungslandkarte können die Suche nach Forschungsthemen an deutschen Hochschulen suchen, die deren institutionelles Profil besonders prägen.
Internationale Kooperationen
Informationen über die internationalen Kooperationen deutscher Hochschulen mit ausländischen Partnereinrichtungen erhalten Sie auf dieser HRK-Internetseite.